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Strecken-oder Zonenverbote: Die Rechtsunsicherheit bleibt (Foto: Riko Best/Fotolia.com)
Energie- und Umweltrecht

Neues zum Energie- und Umweltrecht

ESV-Redaktion Recht
09.04.2019
Der EuGH entscheidet über Beihilfecharakter von EEG-Förderungen. Auch die Clearingstelle EEG|KWKG hat zwei wichtige Entscheidungen erlassen. Neuigkeiten zu Dieselfahrverboten gibt es vom VGH Kassel sowie vom VG Wiesbaden. Ebenso hat der VW-Abgasskandal die Öffentlichkeit wieder stark beschäftigt.

Förderungen nach EEG 2012 sind keine staatlichen Beihilfen. Diese lange umstrittene Frage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen die Auffassungen der EU-Kommission und der Vorinstanz – dem Gericht der Europäischen Union (EuG) – aktuell entschieden. Mehr dazu erfahren Sie hier:

EEG-Förderung als Beihilfe 03.04.2019
EuGH: Warum Förderungen nach EEG 2012 keine staatlichen Beihilfen sind
Sieht das EEG 2012 unzulässige staatliche Beihilfen vor? Diese Auffassung vertrat jedenfalls die EU-Kommission. Zu Unrecht, so die Bundesregierung, die ihre Ansicht nun erfolgreich in zweiter Instanz vor dem EuGH durchgesetzt hat. mehr …

Neues von der Clearingstelle EEE/KWK

Die Clearingstelle EEG|KWKG äußerte sich zum Umgang mit Messwerten. Bei dem Schiedsspruch ging es um die Frage, ob für die Ermittlung der Strommenge, die nach § 33 Abs. 1 EEG 2009 zu vergütenden Strommenge ist, auch dann zwingend der Messwert des vorhandenen Zählers gilt, wenn der Schiedskläger darlegen kann, dass der Wert nicht plausibel ist. Im zweiten Fall hatte die die Schiedsstelle die Frage zu klären, wann eine bauliche Anlage im Sinne des EEG vorliegt.  

EEG 08.02.2019
Clearingstelle EEG|KWKG zum Umgang mit unplausiblen Messwerten
Ist für die Vergütung von Solarstrom zwingend der Zählermesswert zu Grunde zu legen? Oder wie kann die Strommenge alternativ ermittelt werden? Diese Fragen lagen der Clearingstelle zur Entscheidung vor. mehr …

Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge

VGH Kassel: Vorerst keine Zonen-Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Frankfurt am Main
Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel kürzlich entschieden. Nach Ansicht des VGH reicht allein eine Überschreitung von Grenzwerten nicht aus, um zonenbezogene Fahrverbote zu verhängen. 

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden wollte der Umweltverband die Verpflichtung des Beklagten erwirken, den Luftreinhalteplan in Frankfurt am Main fortzuschreiben. Diesem Anliegen hatte das VG in erster Instanz stattgegeben, das die Berufung nicht zugelassen hatte. Dies würde den Beklagten unter anderem dazu verpflichten, für den Innenstadtbereich ein zonales Verkehrsverbot in den Luftreinhalteplan zu integrieren. Betroffen hiervon wären unter anderem:
  • Dieselfahrzeuge bis zur Schadstoffklasse Euro 4 ab dem 01.02.2019.
  • Diesefahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 ab dem 01.09.2019.  
Auf die Anträge des Beklagten und der Stadt Frankfurt am Main hatte der VGH im Hauptsacheverfahren die Berufung gegen das Ausgangsurteil wegen ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit zugelassen.

Keine Rechtsgrundlage für Zonenfahrverbote: Nach Meinung des VGH enthalten weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie ein allgemeines Minimierungsgebot für Schadstoffe. Beide Vorgaben verpflichten nur zur Einhaltung eines gemittelten NO2-Grenzwertes. Daher, so die Richter aus Kassel weiter, genüge allein die Überschreitung der Grenzwerte nicht schon für die Verhängung von Zonen-Fahrverboten. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit seien derartige Fahrverbote eine Ultima Ratio, wenn diese unabdingbar wären, um den Grenzwert im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen. Daher müssten im Rahmen einer Einzelfallprüfung tatsächliche Feststellungen darüber getroffen werden, ob die übrigen bereits vorgesehenen Maßnahmen – wie zum Beispiel Streckenfahrverbote – als milderes Mittel in Betracht kommen.

Quelle: PM des VGH Kassel vom 18.12.2018 zur Entscheidung vom 17.12.2018 – AZ: 9 A 2037/18.Z, 9 B 2118/19
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Fahrverbote vor VG Wiesbaden abgewendet
Das war das Ergebnis der Fortsetzungsverhandlung vor dem VG Wiesbaden am 13.02.2019. In der Verhandlung haben der Verkehrsclub Deutschland und die Deutsche Umwelthilfe als Kläger sowie das Land Hessen als Beklagter das Verfahren in Bezug um Fahrverbote für Diesel und ältere Benziner für erledigt erklärt.

Streckenfahrverbote unberhältnismäßig: Das Land Hessen hatte am 11.02.2019 seine 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Wiesbaden veröffentlicht. Danach hat die Landeshauptstadt ein umfangreiches Bündel an Maßnahmen geplant und auch schon umgesetzt. Diese soll die Stickstoffdioxidbelastung unter den gesetzlichen Grenzwert führen. Neben den Maßnahmen, die schon im Verhandlungstermin am 19.12.2018 erörtert wurden, berücksichtigt der Luftreinhalteplan auch die weiteren kurzfristigen Maßnahmen, die die Landeshauptstadt beschlossen hatte. Dies gilt vor allem für Hardware-Nachrüstung der Euro-V und EEV-Diesel-Busse mit SCRT-Systemen. Nach der Prognose des Luftreinhalteplans wird 2010 der Grenzwert für Stickstoffdioxid im gesamten Stadtgebiet eingehalten. Zwar kann dies prognostisch noch nicht zum Stichtag 01.01.2020 geschehen. Nach Ansicht aller Beteiligten wäre damit aber die Verhängung eines streckenbezogenen Fahrverbotes für die kurze Zeit von sechs bis neun Monaten unverhältnismäßig. Das gerichtliche Verfahren ist damit beendet.

Quelle: PM des VG Wiesbaden vom 13.02.2019 zum Verfahren 4 K 1765/15.WI

Abgasskandal

Die Gerichte sind sich im Diesel-Abgasskandal noch immer nicht einig. Im Gewährleistungsrecht scheint der BGH nun die Kunden zu erhören. Bei Klagen unmittelbar gegen VW – wegen arglistiger Täuschung – konnte der Konzern zwar vor dem OLG Braunschweig punkten, nicht jedoch vor dem OLG Köln.

Umwelt-und Verkehrsrecht 26.02.2019
Abgasskandal: Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung
Die Gerichte sind sich im Diesel-Abgasskandal noch immer nicht einig. Im Gewährleistungsrecht scheint der BGH nun die Kunden zu erhören. Bei Klagen unmittelbar gegen VW – wegen arglistiger Täuschung – konnte der Konzern zwar vor dem OLG Braunschweig punkten, nicht jedoch vor dem OLG Köln. mehr …

Handbuch Energiehandel – in der 4. Auflage! 


Herausgeber: Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Frank ScholzDr. Andreas Schuler

Hohe Regulierungsdichte und stetig wechselnde rechtliche, politische und gesellschaftliche Unwägbarkeiten: Kaum ein Wirtschaftszweig ist so risikobehaftet wie der Handel mit knappen Energierohstoffen. Das bewährte Handbuch beleuchtet das anspruchsvolle Arbeitsfeld aus allen einschlägigen rechtlichen und empirisch-ökonomischen Blickwinkeln. Im Fokus stehen unter anderem:
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  • Aufsichtsrechtliche Bezüge, die innerhalb der Spezialkapitel funktional hergestellt werden.
Zahlreiche Umsetzungsbeispiele runden das Werk ab! 


(ESV/bp)

Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz