Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht
Die Novemberhilfe mit einem Umfang von bis zu zehn Milliarden Euro bietet Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Soloselbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen, teilen die betroffenen Ministerien jetzt mit.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
- Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich am 25.11.2020).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
- Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen. Um Missbrauch vorzubeugen sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird nach Angaben der Ministerien parallel vorbereitet und abgeschlossen, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Weitere Informationen zu den Novemberhilfen hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht.
(ESV/fab)
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