OLG Celle: Annahme eines standardisierten Messverfahrens bei Blitzer vom Typ LEIVTEC XV3 erschüttert
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OLG Celle: Reproduzierbare Messfehler möglich
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Reproduzierbare Messfehler möglich: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, die für die Bauartprüfung dieses Messgeräts zuständig ist, konnte bei bestimmten Versuchsanordnungen seltene Messfehler reproduzieren, bei denen zulässige Toleranzen überschritten wurden.
- Auswirkungen der Messfehler unklar: Allerdings ist dem Abschlussbericht der PTB nach Auffassung des Senats nicht klar zu entnehmen, wann sich die Messwertabweichungen zu Ungunsten oder zu Gunsten der Betroffenen auswirken.
- Annahme eines standardisierten Messverfahrens erschüttert: Deshalb meint der Senat, dass dieses Gerät momentan keine ausreichende Gewähr für die Zuverlässigkeit der Messergebnisse und für die Annahme eines standardisierten Messverfahrens bietet.
Quelle: PM des OLG Celle vom 02.07.2021 zur Entscheidung vom 18.06.2021 – 2 Ss (Owi) 69/21
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28.07.2017 |
KG Berlin zur Bauartzulassung von Blitzern | |
Bei Geschwindigkeitsmessungen werden 3 km/h abgezogen, wenn die Geschwindigkeit unter 100 km/h liegt. Dann muss aber auch der eingesetzte Bilitzer einer wirksamen Bauartzulassung entsprechen. Hierzu hat sich Kammergericht (KG) Berlin geäußert. mehr … |
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