OLG Hamm: Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung durch Lesen von Textnachrichten am Steuer rechtskräftig
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OLG Hamm: Grobes Hinwegsetzen des Angeklagten über die Sicherheitsbelange anderer rechtfertigt keine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung
- Schreiben einer Textnachricht während der Fahrt zeigt erhebliche Sorg- und Verantwortungslosigkeit: Gegen den Angeklagten sprach zunächst, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 15 km/h überschritt. Hierbei fiel aber besonders das Verfassen der eigenen Textnachricht während der Fahrt gegen ihn ins Gewicht. Dieses Verhalten, so das OLG, hatte eine massive Ablenkung vom Verkehrsgeschehen zur Folge. Daher wäre dem Angeklagten eine ganz erhebliche Sorg- und Verantwortungslosigkeit vorzuwerfen.
- Grobe Missachtung der Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer: Diesen vorsätzlichen Verstoß gegen das Verbot, elektronische Geräte wie Mobiltelefone aufzunehmen und zu bedienen, wertete das OLG als besonders schwerwiegend. Demnach hat sich der Angeklagte ohne Bedenken für einen belanglosen Austausch von Textnachrichten über rechtlich geschützte Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt. Damit habe der Angeklagte gezeigt, dass er eine Norm, die durch ihren erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnet ist, nicht ernst nimmt. Vielmehr vertraue er von vornherein darauf, dass eine etwaige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, so die Richter aus Hamm abschließend.
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