
OLG Oldenburg zur Arzthaftung bei Erblindung nach Frühgeburt
Im Rahmen der Entlassung empfahl das beklagte Krankenhaus dann eine weitere Kontrolle nach drei Monaten. Allerdings zeigte sich schon nach etwa fünf Wochen eine Netzhautablösung, die letztlich zur vollständigen Erblindung des rechten Auges führte. Auf dem linken Auge ist das Kind hochgradig sehbehindert.
Ausgangsinstanz: Keine Kausalität zwischen spätem Kontrolltermin und Netzhautablösung
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
OLG Oldenburg: Fehlerhafte Sicherungsaufklärung
- Erfolgreiche Laserbehandlung bei früherer Nachbegutachtung wahrscheinlich: Dabei stütze sich der Senat auf einen gerichtlichen Sachverständigen, der eine deutlich frühere ärztliche Nachbegutachtung der Netzhaut für angezeigt hielt, die sehr wahrscheinlich eine erfolgreiche Laser-Behandlung ermöglicht hätte.
- Zur Schadenshöhe: Nach alledem haftet die beklagte Klinik für den entstandenen Schaden in Form von Schmerzensgeld und für einen weiteren Schaden in Höhe von insgesamt 130.000 EUR. Dieser Betrag überschritt die vom Kläger geltend gemachte Forderung um 50.000 EUR. Dabei berücksichtigte der Senat vor allem, dass der Kläger sein Leben lang auf Hilfen angewiesen sein wird, die nicht über die Sozialversicherungsträger gedeckt sind.
![]() |
Die Prozesslawine rollt weiter Arzthaftpflicht-Rechtsprechung IIIDie Zahl der Schadensersatzprozesse, die Patienten gegen ihren Arzt führen, weil er einen Behandlungsfehler begangen oder seine ärztliche Aufklärungspflicht verletzt haben soll, ist gleichbleibend hoch. Für Ärzte wiederum bedeuten die Gefahr eines solchen Prozesses und die drohende Haftung eine wesentliche Belastung, auch bei ihrer Berufsausübung.
Arzthaftpflicht-Rechtsprechung besteht aus drei Teilen: Teil III umfasst Entscheidungen ab dem Jahr 2000 bis heute, Teil II von 1993 bis 1999, Teil I von 1949 bis 1992. |
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
(ESV/bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht