OVG Bautzen lässt 2G-Regelung für sächsische Gastronomiebetriebe unangetastet
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OVG Bautzen: Impfung und durchgemachte Erkrankung senken Infektionsrisiko erheblich
- Maßnahme geeignet: Nach Auffassung des Senats ist die Eignung der Maßnahme nicht schon deshalb zweifelhaft, weil Geimpfte und Genesene nicht vollständig geschützt sind und das Virus weiterübertragen können. Vielmehr reicht es für die Eignung einer Maßnahme aus, wenn der damit verfolgte Zweck gefördert wird – eine vollständige Zweckerreichung ist also nicht erforderlich, meint der Senat weiter. Diese Zweckförderung nahm der Senat auch an, weil sowohl die Impfung als auch eine durchgemachte Erkrankung das Infektionsrisiko nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen erheblich senken.
- Verringerung der Viruslast entscheidend: Darüber hinaus, so der Senat weiter, trägt jede Verringerung der Viruslast, so wie sie bei Geimpften und Genesenen festgestellt worden sei, zu einem Fremdschutz bei.
- Entlastung des Gesundheitssystems: Da Geimpfte weniger häufig schwer an Corona erkrankten, belasten diese auch das Gesundheitssystem weniger.
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Kein Widerspruch zu Erwägungen des OVG Lüneburg
- Höheres Infektionsrisiko in Sachsen: Das Infektionsgeschehen hat in Sachsen ein erheblich höheres Niveau als in Niedersachsen.
- Überlastungsstufe in Kliniken überscritten: Auch die in Sachsen geltende Überlastungsstufe der Normal- und Intensivstationen ist weiterhin überschritten.
- Höheres Infektionsrisiko im Bereich Gastronomie: Schließlich zählt die Gastronomie zu den Bereichen mit einem moderaten Infektionsrisiko – im Gegensatz Einzelhandel, der einem niedrigen Infektionsrisiko ausgesetzt ist, so die Richter aus Sachsen.
17.12.2021 | |
OVG Lüneburg setzt „2-G-Regel“ im Einzelhandel für Niedersachsen vorläufig außer Vollzug | |
Die Niedersächsische VO über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von Corona vom 23.11.2021 ordnet bei bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder geimpft noch genesen sind – sogenannte „2-G-Regel im Einzelhandel“. Diese Vorschrift hat das Niedersächsische OVG (OVG Lüneburg) in einem bemerkenswerten Beschluss nun vorläufig gekippt. mehr … |
Gerichtsentscheidungen rund um Corona | |
Corona hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber und die Behörden existenzielle Bürgerrechte eingeschränkt haben. Dies führte zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Mittlerweile hat auch das BVerfG erste Sachentscheidungen zur „Bundesnotbremse“ getroffen. Ebenso können Sie eine Auswahl von Entscheidungen der Instanzgerichte, über die wir berichtet haben, unserer laufend aktualisierten Zusammenstellung entnehmen. mehr … |
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(ESV/bp)
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