OVG Berlin-Brandenburg: Pop-up-Radwege dürfen zunächst bleiben
VG Berlin: Begründung der Radstreifen allein mit Gefahren aus Pandemie reicht nicht aus
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OVG Berlin-Brandenburg: Pop-up-Radstreifen machen den Radverkehr sicherer
- Trennung von Kfz- und Radverkehr dient der Sicherheit: Nach den Unterlagen, die die Senatsverwaltung im Beschwerdeverfahren vorgelegt hat, liegt die Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr aufgrund der dargelegten konkreten Gefahrenlagen im öffentlichen Sicherheitsinteresse der Verkehrsteilnehmer.
- Nur minimale Verlängerung der Fahrzeiten: Demgegenüber habe sich der Antragsteller lediglich pauschal darauf berufen, dass er sich aufgrund von Staus nicht wie gewohnt das Stadtgebiet kann, und dass sich seine Fahrzeiten verlängern. Dies sah das OVG als unerheblich und als nicht schwerwiegend an – und zwar auch deshalb, weil sich etwaige Fahrtzeiten nur wenig verlängern würden.
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Widersprüchliche Rechtsgutachten
VG Berlin: Pop-up-Radwege in Berlin sind rechtswidrig | |
Pop-up-Radwege sind provisorische Radfahrstreifen, die in Gefahren- oder Krisensituationen im Straßenverkehr schnell mehr Platz für Radfahrer schaffen und damit für mehr Sicherheit sorgen sollen. Vor allem seit Corona setzen einige Großstädte – allen voran Berlin – auf solche Radwege. Nun hat das VG Berlin diesem Konzept zumindest einen Dämpfer erteilt. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Verkehrsrecht, -wirtschaft, -technik