OVG Koblenz zur Aberkennung des Ruhegehalts einer Lehrerin, die „Reichsbürger“-Gedankengut vertreten hat
Die Entscheidung der Ausgangsinstanz griff die Ruheständlerin mit einer Berufung vor dem OVG Koblenz an. Hierbei berief sie sich darauf, dass sie sich als Wissenschaftlerin und kritische Demokratin geäußert habe.
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OVG Koblenz: Keine Rechtfertigung der Äußerungen mit Wissenschaftsfreiheit oder Meinungsfreiheit
- Treuepflicht wirkt über aktives Dienstverhältnis hinaus: Die beamtenrechtliche Treuepflicht wirkt über das aktive Dienstverhältnis hinaus – was einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums entspricht, meint das OVG hierzu.
- Schwerer Verstoß gegen Treuepflicht: Mit ihren oben genannten Äußerungen hatte sie eindeutig gegen ihre nach wie vor bestehende Treuepflicht verstoßen.
- Pflichtverletzung nicht gerechtfertigt: Die derart schwerwiegenden Pflichtverletzungen, mit der die Ruheständlerin den Staat und seine Institutionen herabsetzt und diffamiert, lassen sich dem OVG zufolge nicht mit der Meinungs- oder Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Öffentliches Dienstrecht