OVG Münster zur elektronischen Übermittlung von anwaltlichen Schriftsätzen
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
OVG Münster: Beschwerde unzulässig
- Übermittlung von anwaltlichen Schriftsätzen grundsätzlich elektronisch: Nach § 55d Satz 1 VwGO (siehe auch unten), der seit dem 01.01.2022 gilt, sind vorbereitende Anwaltsschriftsätze und deren Anlagen einschließlich der zugehörenden Anträge und Erklärungen grundsätzlich als elektronische Dokumente zu übermitteln, so das OVG. Nur wenn dies vorübergehend technisch nicht möglich ist, bleibt nach § 55d Satz 3 VwGO eine Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig.
- Technische Störung nicht nur vorübergehend: Zwar sieht § 55d Satz 4 VwGO bei einer nur vorübergehenden technischen Unmöglichkeit eine Ersatzeinreichung nach den allgemeinen Regelungen vor. Vorliegend lag dem Gericht zufolge aber eine längere Störung vor. So hatte der Prozessbevollmächtigte schon in der ersten Instanz mit Schriftsatz vom 11. Februar 2022 für seinen Mandanten einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes per Telefax anstatt als elektronisches Dokument übermittelt. Auch damals hatte er die Faxübertragung mit der Störung seines Telefon- und Internetanschlusses begründet. Zwischen der damaligen Übermitttlung und der Übertragung vom 23. März 2022 liegen jedoch mehr als fünf Wochen. Die Regelung des § 55d Satz 3 VwGO entbindet professionelle Einreicher nach Ansicht des OVG aber nicht von ihrer Pflicht, bei technischen Ausfällen unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.
- Kein Bemühen um schnelle Abhilfe: Auch ein Bemühen um eine schnelle Beseitigung der Störung, wie zum Beispiel das Legen eines mobilen Hotspots, hat der Prozessbevollmächtigte nicht dargelegt.
- Kein Nachreichen eines elektronisches Dokuments: Ebenso wenig hat er die gerichtliche Aufforderung, ein elektronisches Dokument nachzureichen, nicht befolgt. Dies müsste ihm aber nach seinem eigenen Vortrag nach dem 30. März 2022 möglich gewesen sein, führt das Gericht aus Münster abschließend aus.
Zeit für neue Perspektiven REthinking LawDie neue Zeitschrift REthinking Law bietet das entscheidende Know-how zu den Themen Legal Tech & Innovation, Digital Economy & Recht, Change Management & New Work und Business Organization. Als Zeitschrift zur digitalen Revolution und Rechtsberatung erscheint sie bewusst als gedrucktes Magazin, um die digitale Welt im wörtlichen Sinne greifbarer zu machen. |
|
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
Im Wortlaut: § 55d VwGO –Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen |
1Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt …… eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. 2[….. ]. 3Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. 4Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. |
Auch interessant |
18.08.2022 |
OLG Frankfurt a. M.: Faxübertragung von anwaltlichem Schriftsatz an Gericht kann keine Frist wahren | |
Anwälte müssen nach § 130d ZPO ihre Anträge und Schreiben an Gerichte seit Beginn des Jahres 2022 als elektronische Dokumente übersenden. Doch kann die Übermittlung – zur reinen Fristwahrung – auch noch per Fax erfolgen? Hierüber hat das OLG Frankfurt a. M. in einem aktuellen Beschluss entschieden. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht