OVG Schleswig: Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes ist verfassungskonform
Klägerin: Moratorium verfassungswidrig
Da die Betreiberin den Vorbescheid nicht erhalten hatte, klagte sie gegen die gesetzliche Regelung des Landes. Jedoch scheiterte sie damit im November 2017 in der ersten Instanz. Die Betreiberin wollte daher die nächste Instanz – das OVG Schleswig – dazu bewegen, die landesgesetzliche Regelung im Rahmen einer Richtervorlage zum Landes- oder Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
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OVG Schleswig: Kein verfassungswidriger Grundrechtseingriff ersichtlich
- Land hat Gesetzgebungskompetenz: Aktuell hatte der Senat keine Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landes.
- Regelung nicht unverhältnismäßig: Auch greift die landesrechtliche Regelung noch nicht unverhältnismäßig etwa in die Berufsfreiheit oder in die Baufreiheit des Eigentümers ein, so die Richter aus Schleswig.
Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.
Dritter Entwurf für neue Windkraft-Regionalpläne liegt vor
Quelle: PM des OVG Schleswig vom 27.2.2020 zum Urteil vom 26.2.2020 – 5 LB 6/19
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(ESV/bp)
Programmbereich: Energierecht