OVG Schleswig: Sperrung der Rathausstraße in Flensburg nun doch rechtmäßig
VG Schleswig: Streitiger Bereich kein Unfallschwerpunkt
23.02.2022 | |
VG Schleswig: Stadt Flensburg droht Zwangsgeld von 7.500 Euro | |
Die Stadt Flensburg musste dem VG Schleswig zufolge mit einem Zwangsgeld rechnen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen die Einfahrtverbotsschilder für die Rathausstraße entfernt hätte. mehr … |
OVG Schleswig: Ein Unfallschwerpunkt ist für Beschränkungen durch Einfahrtverbotsschilder nicht erforderlich
- Schon konkrete Gefahr für die Leichtigkeit des Verkehrs kann Verbotsschilder rechtfertigen: Gesetzlich reicht es dem Senat zufolge für derartige Beschränkungen schon aus, wenn aufgrund von besonderen örtlichen Verhältnissen eine konkrete Gefahr für die Leichtigkeit des Verkehrs vorliegt, die das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigt.
- Geringfügige Zunahme des Verkehrs gefährdet Verkehrsfluss erheblich: Von einer solchen Gefahr durfte die Stadt ausgehen, denn schon eine geringfügige Zunahme des Verkehrs könne den Verkehrsfluss zusammenbrechen lassen, meint der Senat hierzu. So treffen in dem streitgegenständlichen Bereich zahlreiche Wegeverbindungen und unterschiedlichste Verkehrsarten auf engem Raum aufeinander, die sich gegenseitig behindern. Vor allem nachmittags, so der Senat weiter, komme es zu Rückstaus in den Knotenbereichen und in der Ausfahrt des Parkhauses. Damit werde auch die Einhaltung des Fahrplans Busse am ZOB gefährdet.
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(ESV/bp)
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