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GroKo beschließt weitere Corona-Hilfen (Foto: eyetronic/Fotolia.com) (Foto: eyetronic/Fotolia.com)
Corona-Hilfen

Regierungskoalition einigt sich auf weitere Corona-Hilfen

ESV-Redaktion Steuern
04.02.2021
Im Koalitionsausschuss haben sich die Spitzen der Großen Koalition auf weitere finanzielle Unterstützung von Familien, Unternehmen und Menschen in der Grundsicherung geeinigt.
Zur Abfederung der negativen Folgen der Corona-Pandemie sieht der gestrige Beschluss des Koalitionsausschusses folgende finanzielle Hilfen für Geringverdiener und Steuererleichterungen für Unternehmen vor:

  • Unternehmen: Der steuerliche Verlustrücktrag wird nach der Einigung der Koalitionsspitzen für 2020 und 2021 auf 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben, um coronabedingte Einbußen umfangreicher als bisher in der Steuererklärung verrechnen zu können.
  • Umsatzsteuersatz in der Gastronomie: Der ursprünglich bis Ende Juni befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf Speisen in der Gastronomie wird danach bis Ende 2022 verlängert.
  • Kinderbonus: Familien sollen auch in 2021 einen Kinderbonus zum Kindergeld bekommen. Dieser beträgt nach dem Beschluss 150 Euro je Kind. In 2020 gab es 300 Euro je Kind. Der Kinderbonus wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, es erfolgt aber keine Anrechnung auf die Grundsicherung.
Update: Diese steuerlichen Maßnahmen werden mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt. 

Folgende weitere Hilfen sind angekündigt:
  • Corona-Zuschuss: Erwachsene Empfänger der Grundsicherung sollen einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro erhalten.
  • Grundsicherung: Der erleichterte Zugang in die Grundsicherung wird für plötzlich in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen bis 2021 verlängert.
  • Kulturschaffende: Kulturschaffende sollen dem Beschluss zufolge durch die Auflegung eines Anschlussprogramms für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro weitere Unterstützung erhalten.

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Quellen: tagesschau.de, spiegel.de, tagesspiegel.de, bundesfinanzministerium.de

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(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht