Regierungskoalition einigt sich auf weitere Corona-Hilfen
- Unternehmen: Der steuerliche Verlustrücktrag wird nach der Einigung der Koalitionsspitzen für 2020 und 2021 auf 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben, um coronabedingte Einbußen umfangreicher als bisher in der Steuererklärung verrechnen zu können.
- Umsatzsteuersatz in der Gastronomie: Der ursprünglich bis Ende Juni befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf Speisen in der Gastronomie wird danach bis Ende 2022 verlängert.
- Kinderbonus: Familien sollen auch in 2021 einen Kinderbonus zum Kindergeld bekommen. Dieser beträgt nach dem Beschluss 150 Euro je Kind. In 2020 gab es 300 Euro je Kind. Der Kinderbonus wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, es erfolgt aber keine Anrechnung auf die Grundsicherung.
Folgende weitere Hilfen sind angekündigt:
- Corona-Zuschuss: Erwachsene Empfänger der Grundsicherung sollen einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro erhalten.
- Grundsicherung: Der erleichterte Zugang in die Grundsicherung wird für plötzlich in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen bis 2021 verlängert.
- Kulturschaffende: Kulturschaffende sollen dem Beschluss zufolge durch die Auflegung eines Anschlussprogramms für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro weitere Unterstützung erhalten.
Aktuelle Meldungen |
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren. |
Quellen: tagesschau.de, spiegel.de, tagesspiegel.de, bundesfinanzministerium.de
Einzelfragen der Betriebsprüfung
Durch immer stärkere Spezialisierung und Professionalisierung der Betriebsprüfung wachsen auch die gestalterischen Anforderungen rasant. Die zunehmende Prüfungsdichte führt zugleich zu einer Fülle zusätzlicher Konfrontationssituationen zwischen Steuerpflichtigen, Beratung und Finanzverwaltung.
Neben konkreten Gestaltungslösungen für die wichtigsten Prüfungsschwerpunkte und vielen Checklisten finden Sie auch eine Einführung zu innerbetrieblichen Kontrollsystemen (Tax Compliance) – zur wirksamen Begrenzung steuerlicher und steuerstrafrechtlicher Risiken. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht