Sars-CoV2: Gefährdungsbeurteilung jetzt aktualisieren
Praxisnahe und alltagstaugliche Hilfestellungen
Die Handlungshilfen der BGHM zum Schutz vor Coronaviren konkretisieren den Inhalt des Arbeitsschutzstandards branchenspezifisch. Unternehmensverantwortliche finden auf einen Blick den branchenspezifischen Bezug zu der jeweiligen Aussage. Die Handlungshilfen geben damit wichtige Hilfestellungen, um die Schutzmaßnahmen praxisnah und alltagstauglich umzusetzen. Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Sars-CoV2) Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.Die Handlungshilfen können auf der Homepage der BGHM unter www.bghm.de, Webcode 3759 heruntergeladen werden. Die Seite wird kontinuierlich um weitere branchenspezifische Handlungshilfen ergänzt.
Maßnahmen zum Schutz vor Coronaviren
Diese Handlungshilfen beziehen sich ausschließlich auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie; die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes bleiben hiervon unberührt.
Allgemeine Handlungshilfen für Betriebe
Handlungshilfe für Betriebe
Stand: 13.05.2020
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Stand: 25.05.2020
Psychische Belastung in Krisenzeiten
Stand: 12.05.2020
Spezielle Handlungshilfen
Für Baustellen
Handlungshilfe für Baustellen
Stand: 15.05.2020
Lüftungstechnische Maßnahmen
Stand: 12.05.2020
Lüftungsverhalten
Zusatzinformationen
Stand: 06.05.2020
Für die Maschinenbedienung
Maschinenbedienung
Stand: 08.05.2020
Servicebereich im Kfz-Gewerbe
Stand: 20.05.2020
Werkzeugmaschinen
Stand: 27.05.2020
Quelle: BGHM
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