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Diverse branchenspezifische Handlungshilfen zum Download (Abb.: Ausschnitt BGHM Handlungshilfe)
Maßnahmen zum Schutz vor Corona

Sars-CoV2: Gefährdungsbeurteilung jetzt aktualisieren

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BGHM
04.06.2020
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die derzeitige Infektionsgefährdung auch in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und diese entsprechend aktualisieren. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihre Mitgliedsunternehmen hin. Außerdem stellt sie branchenspezifische Handlungshilfen zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt, dass die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung durch das Coronavirus zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ist. Diese Gefährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Die Gefährdungsbeurteilung muss also entsprechend aktualisiert, die Schutzmaßnahmen angepasst und deren Wirksamkeit überprüft werden. Der kürzlich vom BMAS veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, beispielsweise organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten.

Praxisnahe und alltagstaugliche Hilfestellungen

Die Handlungshilfen der BGHM zum Schutz vor Coronaviren konkretisieren den Inhalt des Arbeitsschutzstandards branchenspezifisch. Unternehmensverantwortliche finden auf einen Blick den branchenspezifischen Bezug zu der jeweiligen Aussage. Die Handlungshilfen geben damit wichtige Hilfestellungen, um die Schutzmaßnahmen praxisnah und alltagstauglich umzusetzen. Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Sars-CoV2) Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

Die Handlungshilfen können auf der Homepage der BGHM unter  www.bghm.de, Webcode 3759 heruntergeladen werden. Die Seite wird kontinuierlich um weitere branchenspezifische Handlungshilfen ergänzt.

Maßnahmen zum Schutz vor Coronaviren
Diese Handlungshilfen beziehen sich ausschließlich auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie; die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes bleiben hiervon unberührt.


Allgemeine Handlungshilfen für Betriebe

Handlungshilfe für Betriebe
Stand: 13.05.2020

Allgemeine Hygienemaßnahmen
Stand: 25.05.2020


Psychische Belastung in Krisenzeiten 
Stand: 12.05.2020


Spezielle Handlungshilfen 


Für Baustellen

Handlungshilfe für Baustellen
Stand: 15.05.2020

Lüftungstechnische Maßnahmen
Stand: 12.05.2020

Lüftungsverhalten
Zusatzinformationen
Stand: 06.05.2020

Für die Maschinenbedienung

Maschinenbedienung
Stand: 08.05.2020

Servicebereich im Kfz-Gewerbe
Stand: 20.05.2020

Werkzeugmaschinen
Stand: 27.05.2020

Quelle: BGHM

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Arbeitsschutzrecht 13.05.2020
Zur Rechtswirkung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das BMAS hat am 16. April 2020 den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ veröffentlicht. Zur rechtlichen Einordnung lesen Sie den folgenden Beitrag. mehr …


Programmbereich: Energierecht