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Das Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie lässt die Insolvenzzahlen sinken. (Foto: denphumi/stock.adobe.com)
Corona und die Folgen

Sinkende Insolvenzzahlen als Mahnung zur Vorsicht

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
04.01.2021
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Jahr 2020 zwar deutlich gesunken. Dennoch dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis sich der durch Corona-Abwehrmaßnahmen bedingte Insolvenzstau auflöst.

Die Insolvenzen sind in Deutschland trotz des massiven Konjunktureinbruchs und sonstiger Widrigkeiten im Jahr 2020 signifikant gesunken: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank nach Creditreform-Angaben deutlich um 13,4 Prozent auf 16.300 Fälle ab. Das ist der niedrigste Stand seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999.

Abfederung durch Staatshilfen

Hier wirken ganz offenbar die zwecks Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie seitens der Bundesregierung beschlossenen zahlreichen Hilfs- und Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die zum Jahresende 2020 nochmals bis mindestens zum 31.1.2021 verlängert wurde. Für Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform, gibt das Anlass zur Mahnung, dass durch die Staatshilfen sehr viele Unternehmen am Markt blieben, die unabhängig von der Corona-Krise eigentlich nicht mehr überlebensfähig sind. Insbesondere bei Kleinbetrieben habe es durch die Aussetzung spürbar weniger Insolvenzmeldungen gegeben. Ein deutlicher Anstieg der Insolvenzen sei dagegen bei größeren Unternehmen zu verzeichnen. Branchen wie Autoindustrie, Luftfahrt und Einzelhandel stünden ohnehin vor drastischen Umwälzungen. „Der Strukturwandel wird durch diese Maßnahmen teilweise verzögert.“

Mit der nun gesetzlich fixierten Verlängerung der Verlängerung bis ins Jahr 2021 wachsen solche Gefahren. Die Corona-Wellen türmen einen solchen Restrukturierungsbedarf auf, dass hier zusammen mit den zuvor schon infolge des Klimawandels und der Digitalisierung bestehenden Anpassungserfordernissen tsunami-artige Effekte den enormen Wirkungsgrad besser beschreiben als eher zu harmlos klingende Worte wie Insolvenzwellen.

Mehr Großinsolvenzen

Bei Großunternehmen ist schon für 2020 eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Insolvenzen zu verzeichnen. So stieg die Zahl der Insolvenzverfahren in der Umsatzgrößenklasse 5 bis 25 Millionen Euro um 26,4 Prozent und in der Umsatzgrößenklasse 25 bis 50 Millionen Euro um 36,4 Prozent. Bei Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz gab es eine Verdopplung der Fallzahlen. Trotz dieser Entwicklung dominieren Kleinst- und Kleinunternehmen weiterhin das Insolvenzgeschehen, auch wenn in diesem Segment sehr viel weniger Fälle zu verzeichnen waren als zuvor. In acht von zehn insolventen Unternehmen waren höchstens fünf Personen beschäftigt.

Deutlich erhöhte Insolvenzschäden

Stark erhöht haben sich die Schäden für die Gläubiger von insolventen Unternehmen. Im Jahr 2020 summierten sich die offenen Forderungen auf schätzungsweise 34 Milliarden Euro – nach 23,5 Milliarden Euro im Vorjahr. Pro Insolvenzfall muss im Durchschnitt voraussichtlich die Rekordsumme von gut 2 Millionen Euro an Forderungsverlusten abgeschrieben werden. Von der Insolvenz betroffen waren insgesamt rund 332.000 Beschäftigte und damit deutlich mehr als im Vorjahr mit 218.000 betroffenen Beschäftigten.

(ESV/fab)

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