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Auch die Wirtschaft will maßgebende Impulse zur Klimabewegung setzen. (Foto: fotolia: by-studio)
Klimawandel

So können sich Unternehmen für Klimaziele einsetzen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
12.09.2019
In weit mehr als 100 deutschen Städten fand am Freitag, den 20. September 2019 der sogenannte dritte globale „Streik“ für die Einhaltung des Klima-Abkommens von Paris statt. Auch Unternehmen konnten dabei Akzente setzen.

Mittlerweile setzen sich nicht nur Schüler und Studierende für die Klimaziele ein, auch Unternehmen haben sich zu Initiativen zusammengeschlossen und folgen mit ihren Forderungen den Demonstrierenden. Sie wollen damit zeigen, dass auch die Wirtschaft die Klimabewegung unterstützt und sich viele Unternehmen bereits nachhaltig verhalten. So zum Beispiel die im August 2019 gegründete Initiative „Leaders for Climate Action”, der bislang rund 100 Digitalunternehmer und -unternehmerinnen angehören, darunter u.a. Delia Fischer von Westwing und Florian Illies von Rowohlt.

Die Forderungen von „Leaders for Climate Action” im Überblick

  • CO2-Bepreisung: ab 50 EUR pro Tonne bis 130 EUR pro Tonne bis 2030 bei gleichzeitigem finanziellen Ausgleich für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen,
  • Schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien: Deutschland soll hier eine globale Vorreiterrolle einnehmen („Can-Do- und Mondlandungs-Projekt-Mentalität”), die Forderungen entsprechen absichtlich den Empfehlungen des Rates der Wirtschaftsweisen an die Bundesregierung,
  • Innovationsförderung: Klimaschutz als Chance für die deutsche Wirtschaft wieder technologischer Vorreiter zu werden, Arbeitsplätze zu schaffen und den Standort Deutschland zu stärken.

Die Ziele der Bewegung

Folgendes wollen die Unternehmer innerhalb von zwei Jahren durch die klimaneutrale Aufstellung des eigenen Unternehmens sowie die klimafreundliche Anpassung von Teilen des Geschäftsmodells erreichen:
  • keine innerdeutschen Flugreisen,
  • nicht mit dem Auto zur Arbeit,
  • Wasser aus der Leitung statt Flaschen,
  • Wechsel zu einem zertifizierten 100%-Grünstromanbieter,
  • Umstellung auf verstärkt regionale/pflanzliche Ernährung der Belegschaft,
  • klimaneutrale Lieferungen (bspw. Delivery Hero),
  • alternative Antriebsformen (weitestgehender Umstieg auf Elektrobusse, bspw. Flixbus),
  • CO2-Ausgleich für Geschäftsreisen (10% der Kunden würden für solchen auch bezahlen)
Die Erfahrungen sollen zu einem Leitfaden zusammengefasst werden.

Was an CO2-Ausstoß nicht einzusparen ist, wird „geoffsettet”, d.h. für den nach den genannten Maßstäben entsprechenden Geldwert sollen Programme zur Reduktion von CO2 unterstützt werden. Des Weiteren schlagen die Mitglieder ein Dreistufenmodell für Unternehmen sowie einen Katalog mit Reduktionsmaßnahmen für Unternehmen vor (weitere Informationen finden Sie hier).

Der Beirat

Im Beirat des Zusammenschlusses sitzen Prof. Dr. Ottmar Edenhofer (Direktor und Chefökonom am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, PIK), Prof. Dr. Axel Ockenfels (seit 2015 Leiter des „Exzellenzzentrums für Soziales und Ökonomisches Verhalten” der Universität Köln), Prof. Dr. Volker Quaschning (Leiter Fachgebiet Regenerative Energiesysteme an der HTW Berlin, Mitinitiator der „Scientists for Future”) sowie Prof. Dr. Hans-Ulrich Zabel (Mitarbeiter in der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, Universität Halle-Wittenberg).

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Sachen „Klimastreik” beachten sollten:
  • Der Begriff „Klimastreik” ist nicht im Sinne eines Arbeitskampfes zu verstehen. Zu einem Streik in diesem Sinne dürfen in der Regel nur Gewerkschaften aufrufen, und dies nur, wenn der sich Streik eignet, die angestrebten Ziele durch einen Tarifvertrag zu regeln. Zudem darf prinzipiell nur gestreikt werden, wenn die Tarifverhandlungen und Warnstreiks vorher wirkungslos waren. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.
  • Arbeitnehmer, die an Demos im Sinne des „Kilmastreiks” teilnehmen wollen, müssen also sicherstellen, dass sie dies nicht während ihrer Arbeitszeit tun: Also sollten sie beispielsweise Urlaub nehmen, Gleitzeiten abbauen oder auf sonstige Weise vom Arbeitgeber von ihrer Arbeit freigestellt sein. Ansonsten können Kündigungen und Abmahnungen drohen.

Den Demonstrierenden schließt sich auch die von David Wortmann ins Leben gerufene Initiative „Entrepreneurs for Future” an. Diese hat eine Stellungnahme mit acht bindenden Forderungen veröffentlicht, die bereits von 3244 Unternehmerinnen und Unternehmern unterzeichnet wurde und nach eigenen Angaben für mehr als 180.000 Arbeitsplätze und mehr als 30 Mrd. EUR Umsatz steht. Unterzeichner sind vornehmlich kleine und mittelständische Unternehmen der Innovativwirtschaft wie auch regionale Verbände, kleinere selbstständige Handwerks-/Produktionsbetriebe und Einzelhandelsunternehmen.

Neben etablierten Initiativen wie „Leaders for Climate Action” und „ScientistsForFuture” (mehr als 23.000 Unterzeichner) setzen auch „Entrepreneurs for Future” einen maßgebenden Impuls zur nachhaltigen Unternehmensführung, um eine geregelte Dekarbonisierung der Wirtschaft zu ermöglichen.

Bilanzierung und Besteuerung des CO2-Emissionshandels

Erscheinungstermin: Oktober 2019

Autor: Dipl.-Kffr. Katharina Völker-Lehmkuhl

Der seit 2005 stattfindende Handel mit CO2-Emissionsrechten ist eine der ambitioniertesten klimapolitischen Initiativen. In der betrieblichen Umsetzung ist er jedoch für manche Tücke berüchtigt: Auch die Bilanzierung und Besteuerung dieser Rechte zeigt sich als anspruchsvoller Spezialfall, der alle gängigen Rechnungslegungsstandards an ihre Grenzen bringt.

Wie die bilanzielle und steuerliche Abbildung eines gemischten Portfolios aus kostenlos zugeteilten bzw. ersteigerten oder käuflich erworbenen Rechten gelingt, beschreibt die 2. Auflage des Praxisbuchs von Katharina Völker-Lehmkuhl:

  • Grundlagen und Regulierung des Klimaschutzes im Kontext der jeweiligen Handelsperiode und der Auswirkungen durch MiFID II
  • Bilanzierungslösungen nach allen verbreiteten Methoden der Rechnungslegung: HGB, EStG, IFRS/IAS und US-GAAP sowie den Auslegungen des IDW
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Emissionsrechte
  • Wirtschaftsprüfung, mit praxisnahen Hinweisen

Viele Beispiele und eine ausführliche Fallstudie veranschaulichen das bilanzierungspraktische Geflecht. Pflichtlektüre für alle, die die Klimawende betriebswirtschaftlich tiefgehend verstehen und mitgestalten möchten.
(ESV/me, uw, bp)

Programmbereich: Management und Wirtschaft