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Wie sich im Einzelhandel schützen? (Foto: Danetzi/DGUV)
Tipps für alle, die nicht im Homeoffice arbeiten können

So sind Beschäftigte vor einer Corona-Infektion geschützt

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/DGUV
07.04.2020
In Zeiten der Corona-Krise ist der Trend für die Beschäftigten klar: Diejenigen, die es einrichten können, arbeiten im Homeoffice. Was aber machen Arbeitnehmende jener Branchen, die nicht von zu Hause arbeiten können? Wie z.B. Pflegekräfte und die Belegschaften von Supermärkten. Auch Elektriker und Klempner werden im Notfall bei den Menschen zu Hause gebraucht. Sie alle müssen in diesen Tagen besonders darauf achten, bei ihrer Arbeit geschützt zu sein. Ein kleiner Überblick, wie unterschiedliche Branchen damit umgehen.

Gesundheitswesen

Beschäftigte im Gesundheitswesen gehören zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Infektionsrisiko. Entsprechend umfangreich sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (siehe Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)) zu Hygienemaßnahmen bei der Behandlung und Pflege von infizierten Patientinnen und Patienten im klinischen Bereich. So sollte ausschließlich speziell geschultes Personal für die Versorgung dieser eingesetzt und von der Versorgung anderer Personen freigestellt werden. Bevor die Beschäftigten das Patientenzimmer betreten, müssen sie ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA), bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske und Schutzbrille, anlegen. Vor dem Verlassen des Zimmers oder, wo vorhanden, der Schleuse, muss die PSA in einem geschlossenen Behälter entsorgt werden. Sowohl die Hände als auch sämtliche Flächen und Gegenstände im Umfeld der Patienten müssen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Sofern durch raumlufttechnische Anlagen Erreger in andere Räume getragen werden könnten, müssen diese abgestellt werden. Im Umkehrschluss heißt das: Räume, die lüftungstechnisch nicht separiert werden können, sind für die Behandlung infizierter Personen auch nicht geeignet.

Menschen, die den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, gehen oft zunächst in ihre Hausarztpraxis. Um sowohl andere Patientinnen und Patienten, aber auch das Personal in den Praxen zu schützen, sollten sie sich vor dem Besuch telefonisch anmelden, wenn sie Symptome wie Husten, Fieber, Schnupfen und Halskratzen haben. Arztpraxen sollten die Patientinnen und Patienten per Aushang an der Außentür und entsprechende Bandansagen außerhalb der Sprechzeiten auf die Notwendigkeit einer telefonischen Anmeldung hinweisen.

Das Personal an der Anmeldung sollte die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern beachten und die Person bis zur Untersuchung in einen separaten Bereich führen. Entnimmt der Arzt oder die Ärztin einen Abstrich, muss eine PSA aus Atemschutzmaske, Handschuhen, Schutzkittel und Schutzbrille getragen werden.

Auch Postzustellende und Kurierdienste verkehren in Arztpraxen, in denen Patienten mit Infektionskrankheiten behandelt werden. Bevor sie die Praxis aufsuchen, sollten sie dort anrufen und das Personal bitten, Proben oder Produkte außerhalb der Praxisräume zu deponieren, zu überreichen oder entgegenzunehmen. Auch dabei müssen alle Beteiligten auf den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern achten.

In allen Branchen, ganz besonders aber in den Berufsgruppen des Gesundheitswesens, müssen Arbeitgebende auf den Gesundheitszustand des eingesetzten Personals achten.

Einzelhandel

An Kassen und Bedientheken sollte der Abstand zum Kunden mindestens 1,5 Meter betragen. Farbige Markierungen am Anfang und am Ende des Kassenbandes sowie auf dem Boden können eine Lösung zur Einhaltung der Abstandregel sein. Sind mehrere Kassen parallel geöffnet, sollten sie so gewählt werden, dass sie einen möglichst großen Abstand voneinander haben oder durch Abtrennungen mit ausreichender Höhe voneinander gut separiert werden können.

Bauliche Abtrennungen durch Plexiglasscheiben an der Kasse oder dem Bankschalter können verhindern, dass die Atemluft der Kunden auf die Beschäftigten trifft. Je breiter die Absperrung, desto besser. Allerdings darf es durch die Schutzscheiben nicht zu zusätzlichen Gefährdungen durch spitze Ecken oder scharfe Kanten kommen.

Beschäftigte an Tankstellen haben oft einen Vorteil: Sofern ein Nachtschalter vorhanden ist, verfügen sie bereits über eine geschützte Umgebung, die sie nutzen können.

Grundsätzlich ist es zwar unwahrscheinlich, sich über den Austausch von Bargeld zu infizieren. Damit das Geld dennoch nicht direkt zwischen Kunden und Kassenkraft von Hand zu Hand gegeben werden muss, wird das Benutzen einer Geldablage (z. B. Tablett) empfohlen. Auch bargeldloses Bezahlen per Karte ermöglicht es, den Kundenkontakt weiter zu verringern.

Da das Kassenpersonal oft nicht die Möglichkeit hat, sich regelmäßig oder nach direktem Kundenkontakt die Hände zu waschen, sollten Mittel zur Händedesinfektion zur Verfügung gestellt werden. Reinigungs- und Desinfektionsmittel benötigen die Beschäftigten auch, um Tastatur, Touchbildschirm oder ähnlich häufig berührte Flächen bei Bedarf (z. B. bei Verunreinigung oder nach Personalwechsel) säubern zu können. Für die Reinigung des Warentransportbandes kann Seifenlauge verwendet werden. Ein Hautschutzplan mit ergänzenden Informationen zum Bedarf und zur Verwendung von Hautpflegemitteln hilft den Beschäftigten, ihre Haut richtig zu pflegen und zu schützen.

Im Verkauf müssen Handschuhe nicht grundsätzlich getragen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Erreger SARS-CoV-2 hauptsächlich als Tröpfcheninfektion übertragen wird. Die sogenannte Kontakt- oder Schmierinfektion, bei der der Erreger nach Kontakt mit kontaminierten Flächen über die Hände in Mund, Nase oder Augen gelangen, spielt eine untergeordnete Rolle. Schmierinfektionen kann durch die richtige Händehygiene und gegebenenfalls Händedesinfektion effektiv entgegengewirkt werden. Das Tragen von Handschuhen bewirkt in dieser Hinsicht keine Verbesserung.

Beschäftigte mit Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen, Asthma oder einem geschwächten Immunsystem sollten nicht im Kassenbereich oder an Bedientheken arbeiten. Bei der Einsatzplanung des Personals sollte das Risikoprofil gemäß der Empfehlungen des Robert Koch-Institutes berücksichtigt werden. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz schwangerer und stillender Mitarbeiterinnen.

Um den Mindestabstand zwischen allen Menschen im Verkaufsraum sicherzustellen, sollte die Anzahl der Kundinnen und Kunden, die gleichzeitig einkaufen, beschränkt werden. Als Maßzahl gilt, dass sich nicht mehr eine Person pro zehn Quadratmeter der Gesamtverkaufsfläche im Verkaufsraum aufhalten soll. Das kann erreicht werden, indem die Zahl der Einkaufswagen verringert und ein Zutrittsverbot ohne Einkaufswagen ausgesprochen wird. Je nach Größe des Verkaufsraums sollten Kundinnen und Kunden gegebenenfalls auch nur einzeln eintreten dürfen.

Am Eingang sollte Händedesinfektionsmittel bereitgestellt und die Kunden auf die notwendige Nutzung hingewiesen werden. Sofern möglich, sollte die Luftwechselrate einer Lüftungsanlage und/oder der Anteil an zugeführter Frischluft erhöht werden.

Reinigungsgewerbe

In Krankenhäusern, Seniorenheimen oder auf Bahnhöfen werden Reinigungsarbeiten oft im laufenden Betrieb ausgeführt. Wenn möglich, sollten die Reinigungskräfte dann eingesetzt werden, wenn diese Orte nicht stark frequentiert sind.

Das jetzt verstärkte und häufige Händewaschen belastet die in der Regel ohnehin stark beanspruchten Hände von Reinigungskräften zusätzlich. Umso wichtiger ist es, die Haut noch sorgfältiger zu schützen und intensiv zu pflegen. Bei allen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sollten geeignete Schutzhandschuhe mit langen Stulpen und Stoffunterziehhandschuhe getragen werden, die innen trocken sind und bleiben. Gegen das Schwitzen im Handschuh helfen Unterziehhandschuhe aus saugfähigem Material, ein häufiger Handschuhwechsel und spezielle Hautschutzmittel. Die Hände sollten jetzt noch häufiger als sonst mit geprüften, duftstofffreien Hautpflegemitteln eingecremt werden.

Reinigungsmittel müssen auch in Zeiten von Corona nicht höher dosiert werden als angegeben. Eine zu hohe Dosierung schadet den Oberflächen, der Haut oder den Atemwegen. Bei der Verwendung gilt der Grundsatz: Wischen statt Sprühen. Werden Reinigungs- oder Desinfektionsmittel gesprüht und nicht gewischt, besteht die Gefahr, dass kleine Tröpfchen in die Atemwege der Beschäftigten gelangen, was die Schleimhaut schädigen kann. Das Tragen von Atemschutzmasken ist nur dann sinnvoll und empfohlen, wenn die Reinigungskraft direkten Kontakt mit Erkrankten oder Infektionsverdächtigen hat.

Handwerk und Baugewerbe

Kundenkontakte und Arbeitsbesprechungen sollten möglichst telefonisch, über Videokonferenzen oder per E-Mail organisiert werden. Können Termine bei den Menschen zu Hause nicht vermieden werden, muss möglichst zuvor abgeklärt werden, ob sich dort erkrankte oder infektionsverdächtige Personen befinden. In diesem Fall empfiehlt die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW), den Besuch zu unterlassen. Ein Arbeitseinsatz ist dann nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und in begründeten Notfällen unter den vom Gesundheitsamt angeordneten Auflagen vertretbar. Auch im Haushalt nicht erkrankter Personen sollte in kleineren Räumen nur ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die Reparaturen ausführen. Der Raum sollte außerdem gut durchlüftet sein.

Den Beschäftigten müssen auch in dieser Branche die für ihre jeweiligen Arbeitsaufgaben erforderliche PSA sowie die erforderlichen Hygiene- und Hautschutzmittel zur Verfügung stehen. Im Vorfeld des Arbeitseinsatzes sollte geklärt werden, ob sich die Beschäftigten ihre Hände unter fließendem Wasser mit Seife waschen können. In den Pausen, vor der Nahrungsaufnahme und nach dem Kundenbesuch ist das Pflicht.

Auch bei der An- und Abreise zur Arbeitsstätte oder zu Außendiensteinsätzen muss der Kontakt zu anderen Menschen minimiert werden. Im Idealfall nutzen die Beschäftigten ihr eigenes Auto, fahren mit dem Fahrrad oder gehen zu Fuß. Auf diese Weise können Sammelfahrten mit Firmenfahrzeugen entfallen oder zumindest die Anzahl der Fahrzeuginsassen reduziert werden.

Arbeitsschutzmaßnahmen weiterer Branchen finden Sie hier.

Unabhängig von spezifischen Anforderungen an Infektionsschutz und Hygiene für einzelne Branchen gelten diese Maßnahmen für alle Beschäftigten:

  • Halten Sie Abstand zu anderen. Die derzeitigen Empfehlungen lauten: mindestens 1,5 Meter.
  • Verzichten Sie auf Begrüßungsformen mit direktem Körperkontakt, zum Beispiel Händeschütteln.
  • Husten und niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie anschließend entsorgen.
  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20-30 Sekunden lang mit Flüssigseife. Verwenden Sie Einmalhandtücher, keine Stoffhandtücher.
  • Fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht.
  • Teilen Sie Arbeitsmaterialien wie Tastatur und Stifte möglichst nicht mit anderen.
  • Lüften Sie Büro- und Aufenthaltsräume regelmäßig. Die Empfehlung lautet viermal täglich für jeweils fünf bis zehn Minuten
  • Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten möglichst allein ein, z.B. in Ihrem Büro.
  • Reinigen Sie Ihren Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeit oder gegebenenfalls bei Dienstantritt, insbesondere wenn sie ihn mit anderen teilen.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank fühlen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.infektionsschutz.de (BZgA)

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, kommt Führungskräften jetzt eine entscheidende Rolle zu. Sie müssen die oben genannten Maßnahmen und Ratschläge an ihre Beschäftigten weitergeben und dafür sorgen, dass sie bei der Arbeit umgesetzt werden. Hier kommen die Handlungsfelder der Präventionskampagne kommmitmensch ins Spiel: Eine gute Kommunikationskultur, verantwortungsbewusste Führung und das Einbeziehen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend, damit Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb jetzt oberste Priorität haben und wirkungsvoll umgesetzt werden.

www.kommmitmensch.de

Atemschutzmasken sind derzeit ein rares Gut. Die Versorgung mit dieser Schutzausrüstung, die für verschiedene Branchen notwendig ist, wird immer schwieriger. Um diesem Engpass entgegenzutreten, haben das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die DEKRA Testing and Certification GmbH innerhalb weniger Tage einen Test entwickelt. Damit lässt sich überprüfen, ob auch Atemschutzmasken, die derzeit vielerorts im Eilverfahren hergestellt werden und auf ihre Zulassung warten, für die Dauer der akuten Gesundheitsbedrohung zum Schutz der Menschen im Gesundheitswesen eingesetzt werden können. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Unter Mitwirkung von und sachkundiger Beratung durch den Koordinierungsausschuss für Biologische Arbeitsstoffe der DGUV (KOBAS).

Programmbereich: Arbeitsschutz