Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Auch Behörden sind bei der Datenerhebung an das Befugnis-System gebunden, das der Gesetzgeber vorgegeben hat, meint der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Stefan Brink (Foto: concept w / stock.adobe.com)
Corona-Krise und Datenschutz

Stefan Brink: „Notstand ist kein Passepartout für Verwaltungsbehörden“

ESV-Redaktion Recht
17.04.2020
Gerät der Datenschutz im Zeichen von Corona unter die Räder? Hierüber hat sich Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, in Folge 6 des Ping Podcasts „Corona im Rechtsstaat“ mit Stefan Brink – Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg – unterhalten. Die ESV-Redaktion gibt einen kurzen Interviewbericht.
Die typischen und häufigsten Anfragen an seine Behörde am Anfang der Corona-Krise betrafen den Beschäftigtendatenschutz, meint Brink. Dabei stand die Frage im Vordergrund, was ein Arbeitgeber von seinen Beschäftigten wissen darf – zum Beispiel über Aufenthalte in Krisengebieten oder in Skigebieten. Oft ging es auch darum, ob Beschäftigte auf die Krankheit getestet worden sind. Unsicherheit bestand ebenso darüber, ob der Arbeitgeber Fieber messen lassen darf. 

Sorge vor Pandemie wuchs schnell

Allerdings wuchs bald die Sorge vor der Pandemie und es entwickelte sich eine Art Solidaritätsdebatte, so Brink weiter. Das Hauptthema hier: Dürfen Mitarbeiter Corona-Tests verweigern?   

Zu den Personen
  • Stephan Brink ist Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Er wurde vom Landtag Baden-Württemberg für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Als Lehrbeauftragter ist er sowohl an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer als auch an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder engagiert.
  • Prof. Niko Härting ist Rechtsanwalt in Berlin mit den Tätigkeitsschwerpunkte IT-Recht und Berufsrecht. Er ist Herausgeber der Zeitschrift PinG Privacy in Germany, die im Erich Schmidt Verlag erscheint.


Kerndebatte: Was dürfen öffentliche Stellen mit personenbezogenen Daten tun?

Später wurde diese Debatte überlagert von der Frage, was öffentliche Stellen mit den Daten des Einzelnen tun dürfen und ob die Corona-Gefahr jede Datenerhebung und Weiterverarbeitung rechtfertigt.


Nicht die Zeit für Datenschutz?

Gerade im Dialog mit datenverarbeitenden öffentlichen Stellen stieß Brink bei der Abwägung, ob der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz Vorrang habe, oft auf das pauschale Argument: „Jetzt ist nicht die Zeit des Datenschutzes“.

Diesem Einwand stellt sich der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg entschieden entgegen.

Eine Frage, die dabei immer wieder auftaucht: Ist es zulässig, dass sich Polizeipräsidien zum Schutz ihrer Mitarbeiter Daten über Infizierte vom Gesundheitsamt holen? Die Polizeibehörden berufen sich insoweit gern auf die Notstandsregelung von § 34 StGB.

PinG Privacy in Germany

Wo Datenschützer ihre Nase reinstecken

Herausgeber: Prof. Niko Härting

PinG Privacy in Germany – Die Zeitschrift für alle, die mit Datenschutz in Unternehmen zu tun haben und bei der regelkonformen Umsetzung stets auf der sicheren Seite sein wollen:
  • Privacy Topics – Spezialthemen und richtungweisende Beiträge aus dem In- und Ausland,
  • Privacy News – prägnante Artikel zu aktuellen rechtspolitischen Themen,
  • Privacy Compliance – Antworten auf alle drängenden Fragen aus dem betrieblichen Alltag.
AKTUELL: PinG-Podcast „Corona im Rechtsstaat“ – Folge 6 

Prof. Niko Härting nimmt Grund- und Bürgerrechte in Zeiten von Corona mit seinen spannenden Gästen in den Blick.

Corona-Warn-App in Deutschland gestartet
Am 16.6.2020 war es soweit – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat auf einer Pressekonferenz die lange angekündigte Corona-Warn-App vorgestellt. An der Veranstaltung nahmen auch Bundesinnenminister Horst Seehofer, Kanzleramtschef Helge Braun  sowie Vertreter des Robert Koch-Instituts und des Software-Entwicklers SAP teil. mehr …



Notstand kein Passepartout für Verwaltungsbehörden

Brink hält diesen Ansatz für rechtswidrig und meint, dass Notstand kein „Passepartout für Verwaltungsbehörden“ sein kann. Insoweit begrüßt er das Vorgehen seiner niedersächsichen Amtskollegin Barbara Thiel.

Dennoch möchte der Landesbeauftragte vermitteln. Auch er habe zwar keine Patentrezepte für Krisenzeiten. Allerdings könne die Aufsicht in Krisen durchaus anders reagieren als in normalen Zeiten und Fehlentwicklungen entgegensteuern. Im Gegenzug müssten Behörden aber auch Kritik aushalten.


Keine Begründungen der Corona-Verordnungen

Seine Hauptkritik an den gegenwärtigen Corona-Verordnungen: Diese wären ohne Begründung in die Gesetz- und Verordnungsblätter geschrieben worden. Angesprochen auf im Raum stehende Lockerungen meint Brink: „Es ist nie zu früh, über Lockerungen zu sprechen“.

Hören Sie in dem PinG Podcast unter anderem weiter:

  • Warum Brink „Seitenwege über § 34 StGB“ für sehr problematisch hält und warum die Behörde den Notstand nicht selbst deklarieren darf, sondern an das Befugnis-System des Gesetzgebers gebunden ist.
  • Warum die Öffentliche Verwaltung transparenter werden muss.
  • Warum Brink meint, dass auch in Krisenzeiten eine Vielzahl von Grundwerten bewahrt werden muss.
  • Warum Datenschutz kein Schönwetter-Grundrecht, aber auch aber auch keine Sonderdisziplin sein kann.
  • Warum Datenschutz nur im Konzert mit anderen Grundrechten stattfinden kann.
  • Warum bei der Einschränkung von Grundrechten stets eine genaue Zielbestimmung notwendig ist.
  • Warum es noch zu früh ist, geplante Corona Apps zu bewerten.
Zum Ping Podcast „Corona im Rechtsstaat“

Der kostenlose Newsletter Recht - Hier können Sie sich anmelden!
Redaktionelle Nachrichten zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.
Corona-Krise und Datenschutz im Arbeits-und Dienstrecht 14.04.2020
Hinweise des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Datenverarbeitung während der Corona-Epidemie
Welche Daten dürfen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie verarbeitet werden? Welche besonderen Anforderungen werden an den Datenschutz gestellt? Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich aufgrund der aktuellen Situation kürzlich zu Fragen datenschutzrechtlichen Fragen im Arbeits-und Beamtenrecht geäußert. mehr ... 


(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht