Stefan Brink: „Notstand ist kein Passepartout für Verwaltungsbehörden“
Sorge vor Pandemie wuchs schnell
Zu den Personen |
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Kerndebatte: Was dürfen öffentliche Stellen mit personenbezogenen Daten tun?
Nicht die Zeit für Datenschutz?
Eine Frage, die dabei immer wieder auftaucht: Ist es zulässig, dass sich Polizeipräsidien zum Schutz ihrer Mitarbeiter Daten über Infizierte vom Gesundheitsamt holen? Die Polizeibehörden berufen sich insoweit gern auf die Notstandsregelung von § 34 StGB.
PinG Privacy in GermanyWo Datenschützer ihre Nase reinsteckenHerausgeber: Prof. Niko Härting PinG Privacy in Germany – Die Zeitschrift für alle, die mit Datenschutz in Unternehmen zu tun haben und bei der regelkonformen Umsetzung stets auf der sicheren Seite sein wollen:
Prof. Niko Härting nimmt Grund- und Bürgerrechte in Zeiten von Corona mit seinen spannenden Gästen in den Blick. |
Corona-Warn-App in Deutschland gestartet | |
Am 16.6.2020 war es soweit – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat auf einer Pressekonferenz die lange angekündigte Corona-Warn-App vorgestellt. An der Veranstaltung nahmen auch Bundesinnenminister Horst Seehofer, Kanzleramtschef Helge Braun sowie Vertreter des Robert Koch-Instituts und des Software-Entwicklers SAP teil. mehr … |
Notstand kein Passepartout für Verwaltungsbehörden
Keine Begründungen der Corona-Verordnungen
Hören Sie in dem PinG Podcast unter anderem weiter:
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Warum Brink „Seitenwege über § 34 StGB“ für sehr problematisch hält und warum die Behörde den Notstand nicht selbst deklarieren darf, sondern an das Befugnis-System des Gesetzgebers gebunden ist.
- Warum die Öffentliche Verwaltung transparenter werden muss.
- Warum Brink meint, dass auch in Krisenzeiten eine Vielzahl von Grundwerten bewahrt werden muss.
- Warum Datenschutz kein Schönwetter-Grundrecht, aber auch aber auch keine Sonderdisziplin sein kann.
- Warum Datenschutz nur im Konzert mit anderen Grundrechten stattfinden kann.
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Warum bei der Einschränkung von Grundrechten stets eine genaue Zielbestimmung notwendig ist.
- Warum es noch zu früh ist, geplante Corona Apps zu bewerten.
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Corona-Krise und Datenschutz im Arbeits-und Dienstrecht | 14.04.2020 |
Hinweise des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Datenverarbeitung während der Corona-Epidemie | |
Welche Daten dürfen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie verarbeitet werden? Welche besonderen Anforderungen werden an den Datenschutz gestellt? Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich aufgrund der aktuellen Situation kürzlich zu Fragen datenschutzrechtlichen Fragen im Arbeits-und Beamtenrecht geäußert. mehr ...
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht