Steigende Inzidenzahlen in Deutschland stellen Pflicht zur Quarantäne für Reiserückkehrer infrage
VGH Mannheim: Quarantänepflicht für Ein- und Rückreisende aus Baden-Württemberg bleibt bestehen
In den beiden ersten Verfahren (1 S 3737/20 und 1 S 3757/20) hielten sich die Antragsteller in ihren Ferienhäusern auf Mallorca bzw. in Österreich auf. Antragstellerin im Dritten Verfahren (1 S 3849/20) war eine Informatikerin, die seit Mitte November ihren Lebensgefährten in Dubai unterstütze, der dort eine Ferienwohnung betreibt. Zudem hatte sie Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emiraten gemacht. Sie wollte am 9.12.2020 nach Deutschland zurückkehren und am 10.12.2020 ihre Arbeit wieder aufnehmen. Zwar waren die Emirate seit dem 23.9.2020 ein Risikogebiet, allerdings waren Infektionszahlen dort niedriger als in Deutschland.
Höhere Inzidenzzahlen in Deutschland unerheblich
Der VGH Mannheim hat alle drei Anträge abgelehnt. Dem VGH zufolge geht von einer Einreise aus anderen Ländern mit erheblichen Infektionszahlen auch eine bedeutende Gefahr für die Weiterverbreitung von Corona in Deutschland aus. Dabei beruft sich der VGH auf die Erfahrungen des Sommers 2020. Daran ändern nach Auffassung des Gerichts auch die zum Teil höheren Infektionszahlen in Deutschland nichts. Die weiteren tragenden Gründe des VGH:
- Quarantäne Teil eines Gesamtkonzepts: Die Quarantäneregelungen wären, wie das Beherbergungsverbot für touristische Reisen, die Schließung von Gaststätten und von Freizeiteinrichtungen, die verschärften Kotaktbeschränkungen sowie die Maskenpflicht Teil des Gesamtkonzepts zur Pandemiebekämpfung. Dies soll die Bevölkerung vor individuellen Gesundheitsgefahren schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens vermeiden.
- Infektionsrisiken im Ausland nicht nachprüfbar: Darüber hinaus wäre für den Verordnungsgeber nicht nachprüfbar, welchen konkreten Infektionsrisiken die Einreisende ausgesetzt waren.
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Quarantäne gerechtfertigt und keine Ungleichbehandlung: Daher ist die Quarantänepflicht gerechtfertigt und es liegt keine unsachgemäße Ungleichbehandlung im Vergleich zu Personen vor, die sich in innderdeutschen Risikogebieten aufgehalten haben.
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VGH München: Quarantänepflicht ist erst im Hauptsacheverfahren zu klären
Quelle: PM des VGH München vom 3.12.2020 zum Beschluss vom selben Tag – 20 NE 20.2749
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Quarantäneregelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten vorläufig
Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg vom 8.12.2020 zum Beschluss vom 7.12.2020 – 11 S 123/20
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OVG Bautzen: Zulässigkeit einer Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten noch nicht abschließend geklärt
OVG Weimar: Entscheidung über unsachgerechte Ungleichbehandlung erst im Hauptsacheverfahren
Quelle: PM des OVG Weimar vom 9.12.2020 zum Beschluss vom 7.12.2020 – 3 EN 810/20
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Pflicht zur Absonderung für Reiserückkehrer im Eilverfahren nicht möglich, da der Fall eine Vielzahl komplexer fachlicher und rechtlicher Fragen aufwirft, deren Klärung einem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müssen.
OVG Saarlouis: Quarantänepflicht im Saarland für Einreisende aus dem Ausland gilt vorerst weiter
Quelle: PM des OVG Saarlouis vom 11.12.2020 zum Beschluss vom 10.12.2020 – 2 B 361/20
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26.11.2020 |
OVG Münster setzt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW vorläufig außer Vollzug | |
Nach den Vorgaben der sogenannten 7-Tage-Inzidenz wäre ein Großteil von Deutschland ein Corona-Risikogebiet. Kann unter diesen Umständen die Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland noch weitergelten, wenn die Inzidenzwerte dort niedriger waren? Hierzu hat sich das OVG Münster in einem aktuellen Eilbeschluss geäußert. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht