
Steuerberater vom Land NRW zum systemrelevanten Beruf erklärt
Steuerberater in den Katalog für erweiterte Notfallbetreuung aufgenommen
Nach einer Mitteilung der Steuerberaterkammer Köln hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) vom 16. April 2020 den Beruf des Steuerberaters in den Katalog für die erweiterte Notfallbetreuung aufgenommen. Dies gilt ab dem 23. April 2020.Aktuelle Meldungen |
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Die besondere Betreuungsbedürftigkeit ergibt sich danach aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung i.V.m. Anlage 2 zur Verordnung (Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020).
Appell der BStBK an BMF Steuerberater als systemrelevanten Beruf einzustufen
Mit Schreiben vom 18. März 2020 hatte die Bundessteuerberaterkammer an das Bundesfinanzministerium appelliert, sich dafür einzusetzen, dass Steuerberater als systemrelevante Berufsgruppe eingestuft werden.Es bleibt abzuwarten, ob weitere Bundesländer den Beruf des Steuerberaters als systemrelevant einstufen.
Die Dokumente im Einzelnen:
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) vom 16. April 2020
- Anlage 2 zur Verordnung (Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020)
- Schreiben der BStBK vom 18. März 2020 an das BMF zur Einstufung des Steuerberaters als systemrelevanten Beruf
Quelle: Mitteilung der Steuerberaterkammer Köln
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(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht