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TI fordert ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland (© Fotolia, Nicemonkey)
Korruption

Transparency fordert Einführung eines Unternehmensstrafrechts

23.12.2014
Deutschland brauche ein Unternehmensstrafrecht, fordert die Antikorruptionsorganisation TI. Denn Korruption ist keine Ordnungswidrigkeit und dürfe demnach auch nicht als Kavaliersdelikt behandelt werden.
Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts wird seit längerem kontrovers diskutiert. Nun scheint wieder etwas mehr Bewegung in das Thema zu kommen. Anfang Dezember fand eine erste Anhörung zum geplanten Gesetzesentwurf im Bundesjustizministerium statt.

„Haltet den Fahrraddieb!“

Im deutschen Recht existiert ein Missverhältnis. Hierauf weist die Geschäftsführerin von Transparency Deutschland, Anna-Maija Mertens, im Interview mit COMPLIANCEdigital hin. Unternehmen würden heute bei Korruptionsverstößen – wenn sie denn aufgedeckt werden – lediglich durch das Ordnungswidrigkeitenrecht belangt. Dagegen handelt es sich beim Fahrraddiebstahl um eine Straftat. „Ordnungswidrigkeit klingt nach Lappalie; man zahlt sein Bußgeld wie beim Falschparken. Das wird den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden der Korruption nicht gerecht.“

Korruption, so Mertens weiter, sei aber kein „Kavaliersdelikt“. Hier sieht Transparency den Gesetzgeber gefordert. Korruption müsse endlich als echte Straftat behandelt werden, indem ein Unternehmensstrafrecht eingeführt wird, wie z.B. in den Niederlanden, Dänemark, Polen oder Frankreich. Dabei sollten nicht nur finanzielle Strafen in Betracht gezogen werden. Viel effektiver wäre es, wenn Unternehmen auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden könnten. Zudem ginge auch mit einem Strafurteil eines Gerichtes ein hoher Imageverlust einher.

Politik prüft Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Die gute Nachricht ist, dass Transparency nicht ganz auf taube Politiker-Ohren stößt. So ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgehalten, dass ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne zumindest geprüft werde. Konkret heißt es dort: „Mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich bauen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht aus. Wir brauchen konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensbußen. Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne..." (Koalitionsvertrag 2013; 5. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte).

Von Seiten der Regierungsparteien erhält die Antikorruptionsorganisation vor allem Unterstützung von den Sozialdemokraten. So hat NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bereits im Jahr 2013 einen Gesetzesentwurf für ein Unternehmensstrafrecht in den Bundesrat eingebracht. Beistand für seine Forderung erhält Kutschaty von Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD), die die derzeitige Regelung ebenfalls für unzureichend hält.

Auch die beiden Oppositionsparteien Bündnis90/Die Grünen und Die Linke fordern die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Die Unionsparteien sind bei dem Thema reservierter. Man verschließe sich zwar nicht der Diskussion, stehe aber dem Entwurf von Kutschaty "etwas zurückhaltender" gegenüber, so die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU).

Unternehmen stehen Verschärfung des Unternehmensstrafrechts kritisch gegenüber

Auch die Wirtschaft steht einer Verschärfung kritisch gegenüber. In der aktuellen Stellungnahme wendet sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gegen eine "pauschale Kriminalisierung von Unternehmen und von wirtschaftlichen Handeln". Laut Auffassung des DIHK würde ein Unternehmensstrafrecht "einen weiteren Baustein in der negativen Darstellung von Unternehmen in der Öffentlichkeit darstellen" (Siehe hierzu die Meldung vom 09.12.2014 auf COMPLIANCEdigital.de).


Mario Schulz, ESV-Redaktion INTERNE REVISIONdigital | 09:00 Uhr, 23.12.2014