Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden
Das teilt die Bundesfinanzministerien für Wirtschaft und Finanzen jetzt mit. Der Förderzeitraum erstreckt sich von Januar bis März 2022. Die Anträge sind über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über prüfende Dritte wie Steuerberater einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind unter den FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Die Förderung betrifft sowohl Sachkosten als auch Personalkosten. Die Antragsbearbeitung im Einzelfall einschließlich der Entscheidung über anrechnungsfähige Fixkosten liegt wie bisher in der Hand der Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Die Überbrückungshilfe IV setzt auf dem Vorläuferprogramm der Überbrückungshilfe III Plus auf. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich. Auch in der Überbrückungshilfe IV sind damit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Wie bisher können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Die wichtigsten Neuigkeiten bei der Überbrückungshilfe IV sind:
- Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind
- Auch im Januar 2022 können Umsatzeinbrüche infolge freiwilliger Schließungen als coronabedingt anerkannt werden, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist
- Förderung der Kontrollkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen etwa durch 2G- oder 2G plus-Regelungen
- Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Millionen Euro Förderung beantragen und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Millionen Euro
- Durch den Eigenkapitalzuschlag und die Personalkostenpauschale können Unternehmen Zuschläge von 20 bis 70 Prozent auf die Fixkostenerstattung erhalten
- Streichung der Zuschüsse zu Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung
Neben der Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich an Soloselbstständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbstständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Die Antragstellung zur Neustarthilfe wird voraussichtlich noch im Januar 2022 möglich sein.
Die vollständige Mitteilung der beiden Ministerien für Wirtschaft und Finanzen finden Sie hier.
(ESV/fab)
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