Überbrückungshilfe verlängert und erweitert
Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Demnach können Länder Unternehmen mit Härtefallhilfen unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber aufgrund der Corona-Pandemie bedroht wird. Unternehmen können zudem weiterhin Hilfen über die KfW bekommen. Das KfW-Sonderprogramm wurde bis Jahresende 2021 verlängert und Kredithöchstbeträge wurden erhöht.
Wichtigste Änderungen
„Die FAQ zur Überbrückungshilfe III mit vertiefenden Informationen werden derzeit überarbeitet und rasch veröffentlicht“, so das BMF. Anträge können dann, wenn alle Anpassungen erfolgt sind, wie bislang über die Plattform Ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung verantworten weiterhin die Länder. Detaillierte Informationen zu den bisherigen Regelungen der Überbrückungshilfe III und den übrigen Unterstützungsangeboten finden Sie hier.
Weitere Verbesserungen
Neben der Verlängerung der Überbrückungshilfe III hat die Bundesregierung auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert. Damit werden über den 30.6.2021 hinaus die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig übernommen, ab Oktober dann noch zur Hälfte. Außerdem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiter ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst ein Drittel. Dies gilt für Unternehmen, die bis Ende September Kurzarbeit anmelden.
Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021 gibt es außerdem weitere Corona-Hilfen insbesondere für die Gastronomie und den Kultursektor:
- Gastronomie: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird über den 30.6.2021 hinaus befristet bis zum 31.12.2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
- Kulturschaffende: Ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von abermals 1 Milliarde Euro soll dem Kulturbereich helfen.
- Steuerlicher Verlustrücktrag: Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Millionen Euro angehoben – bei Zusammenveranlagung bis zu 20 Millionen Euro.
(ESV/fab)
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