Überwachung der neuen 15-Kilometer-Regel über Handy?
Bewegungsprofile aus Handydaten?
Uwe Brandl: Gesundheitsschutz vor Datenschutz
Für einen Aufschrei sorgte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl, der sich auch das „Nutzen von Handydaten“ vorstellen kann. Demnach sollen Bewegungsprofile aus Handydaten erstellt werden, um feststellen zu können, wo sich die Menschen aufhalten. Im Rahmen seiner Abwägung sieht er den Datenschutz gegenüber dem Gesundheitsschutz als nachrangig an und forderte gegenüber „Bayerischen Rundfunk“ mehr Mut.
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Rechtliches Neuland
Die jeweilige Situation in den Ländern
Einige Bundesländer lehnen die Umsetzung der 15-Kilometer-Regel ganz ab - vor allem wegen mangelnder Praktikablilität. Aber auch die Länder, die die Regelung umgesetzt haben, taten dies nicht einheitlich. Hier einige ganz wesentliche Unterschiede:-
Stadtgrenze oder Wohnsitz als Messpunkte? Einer der wichtigsten Unterschiede ist die Frage, welche Ausgangsposition für die Messung des Bewegungsradius gelten soll. Der Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar 2021 sieht insoweit den Wohnort vor und meint damit die jeweiligen Stadt-, Kreis- oder Ortsgrenzen. Das heißt, dass man sich innerhalb des betreffenden Ortes ohne Begrenzung beliebig bewegen kann. Nur die Entfernung von der Stadt- oder Ortsgrenze von mehr als 15 Kilometer ist dann eine Ordnungswidrigkeit. Einige Länder messen aber von der konkreten Position der Wohnsitzadresse aus. Dies kann den erlaubten Bewegungsradius erheblich in einschränken oder erweitern.
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Was ist verboten? Nur tagestouistische Ausflüge oder jegliche Überschreitung des 15-Kilometer-Radius? Zum Teil schränken die Länder nicht nur tagestouristische Ausflüge ein, wie etwa in Bayern oder Hessen. Oft soll grundsätzlich aber jede Bewegung außerhalb eines Radius von 15 Kilometern grundsätzlich verboten sein, so etwa in Brandenburg oder Niedersachsen. Allerdings gibt es in jedem Bundesland unterschiedlich weitreichende Ausnahmen.
Rechtsprechung hierzu |
28.01.2021 |
BayVGH: 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots in Bayern zu unbestimmt – Einreisesperre zulässig | |
Die 15-Kilometer-Regel, die den Bewegungsradius der Bürger in Corona-Hotspots einschränkt, beschäftigt die Gerichte weiter. Für Brandenburg wurde die entsprechende Regelung gerichtlich bestätigt, während sich die Verwaltungsgerichte in Hessen bisher nicht einig sind. Nun hat das oberste Verwaltungsgericht in Bayern die dortige Vorschrift gekippt. mehr … |
Auch interessant | 07.01.2021 |
Rechtliche Aspekte bei der Beschränkung des Bewegungsradius | |
Die Bund-Länder-Runde hat sich im Rahmen ihres ersten virtuellen Treffens am 5. Januar 2021 unter anderem zunächst auf die Verlängerung der coronabedingten Einschränkungen bis zum 31. Januar dieses Jahres verständigt. Neu hinzugekommen ist vor allem der eingeschränkte Bewegungsradius auf 15 Kilometer im Zusammenhang mit Corona-Hot-Spots. Dies bereitet rechtlich allerdings einige Schwierigkeiten. mehr … |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht