Update: Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen
Auch die Sanktionen wirkten sich auf die wirtschaftliche Situation aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWK) und Finanzen (BMF) im April ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar, teilt das BMF mit:
- Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29.4.2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung laut BMF „in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission“.
- Das KfW-Kreditprogramm UBR, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, soll am 9.5.2022 starten. Unternehmen erhalten dann Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken, so das BMF. Zusätzlich werde eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.
Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR
KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten
- eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro
- eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen
Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung
Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken
- 80-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz)
- 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz 2021)
Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
- maximal 6 Jahre Laufzeit
- bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- 6 Jahre Zinsbindung
Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt.
Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.
Alle weiteren Informationen zu den Programmen hat das BMF hier veröffentlicht.
(ESV/fab)
Krisen-, Sanierungs- und InsolvenzberatungRettung statt Liquidation |
Staatshilfen | 11.04.2022 |
Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen | |
Infolge des russischen Angriffskriegs ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt, führen die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWK) und Finanzen (BMF) in einer gemeinsamen Mitteilung aus. mehr … |
Programmbereich: Management und Wirtschaft