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Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen bietet der Bund finanzielle Unterstützung an. (Foto: Milan/stock.adobe.com)
Staatshilfen

Update: Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
03.05.2022
„Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen“, stellt das Bundesfinanzministerium fest. Stark gestiegene Energiepreise stellten für viele Unternehmen eine Belastung dar.

Auch die Sanktionen wirkten sich auf die wirtschaftliche Situation aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWK) und Finanzen (BMF) im April ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar, teilt das BMF mit:

  1. Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29.4.2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung laut BMF „in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission“.
  2. Das KfW-Kreditprogramm UBR, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, soll am 9.5.2022 starten. Unternehmen erhalten dann Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken, so das BMF. Zusätzlich werde eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.

Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten

  • eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro
  • eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen

Wer wird gefördert?

Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken

  • 80-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz)
  • 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz 2021)

Welche Konditionen gelten?

Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • maximal 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt.

Programmbefristung

Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

Alle weiteren Informationen zu den Programmen hat das BMF hier veröffentlicht.

(ESV/fab)

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Programmbereich: Management und Wirtschaft