
Verbesserungen im Steuerrecht – MwSt-Senkung für Gastronomie
Das Gesetz sieht u.a. folgende Regelungen vor:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen (nicht Getränke) in der Gastronomie auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % ab dem 1.07.2020 bis zum 30.06.2021
- Steuerbefreiung für Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die zwischen dem 1.03.2020 und 31.12.2020 von Unternehmen geleistet werden. Dabei dürfen Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Ein darüber hinausgehender Betrag ist zu versteuern.
Quelle: bundesregierung.de
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(ESV/fl)
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