Verbrauchsstiftung – der unsterbliche Erbe
Stiftung als Erbe – warum und wann?
Soweit die Einrichtung einer Stiftung als potenzieller Erbe diskutiert wird, wurden in der Vergangenheit überwiegend große (Unternehmens-)Vermögensmassen als Grundstockvermögen für eine „Ewigkeits-Stiftung“ thematisiert. In vielen Fällen konnte damit die nachhaltige Förderung ausgewählter Stiftungszwecke mit einer Chance auf eine „Unsterblichkeit“ der Stifter kombiniert werden. Große Persönlichkeiten und Unternehmen haben sich auf diesem Wege ein „förderndes Denkmal“ gesetzt.Aufgrund der Beschränkungen, das Stiftungsvermögen vollständig einsetzen zu können, bleiben derartige Stiftungen aber faktisch auch in Zukunft auf große und nachhaltige Vermögen beschränkt. Gleichzeitig sehen sich immer mehr Personen mit der Situation konfrontiert, dass keine nahestehenden Familienmitglieder oder zu bedenkende Verwandte vorhanden sind.
Verbrauchstiftung als Ersatz- oder Schlusserbe
In Zusammenhang mit den aufgezeigten Erbfall-Situationen erscheint eine Verbrauchsstiftung besonders geeignet, die Funktion eines Ersatz- bzw. Schlusserben einzunehmen; diese Aufgabe kann exklusiv, aber auch zusätzlich übernommen werden. Eine zu Lebzeiten des/der Stifter(s) errichtete Verbrauchsstiftung kann in der Form als Schusserbe eingesetzt werden, dass ihr alles, über das testamentarisch bzw. bereits vor dem Erbfall seitens der Stifter nicht anders verfügt wurde, im Todesfall zufällt: Damit entfällt die ansonsten testamentarisch erforderliche Detailierung des potenziellen Erbumfangs für die Stiftung ebenso wie die im Zeitablauf häufig erforderlichen Anpassungen an geänderte Vermögens- und Lebensumstände im Rahmen testamentarischer Verfügungen.Die Autoren |
Univ.-Prof. Dr. Dr. Manuel Theisen ist (em.) Universitätsprofessor, LMU München, und Mitbegründer sowie geschäftsführender Herausgeber der Fachinformation „Der Aufsichtsrat“. Dipl.-Ing. Martin Theisen ist Architekt und freier Schriftsteller. |
Bereits zu Lebzeiten stiften
Manchen Menschen fällt es schwer für den eigenen Tod vorzusorgen. Deshalb wird gelegentlich empfohlen, eine Verbrauchsstiftung als Erben erst „von Todes wegen“ zu errichten. Doch dies erscheint wenig sinnvoll:- Zum einen besteht nach dem Ableben der Stifter keine Möglichkeit mehr, Einzelheiten noch zu diskutieren und gegebenenfalls zeitgerecht und zeitnah zu gestalten.
- Zum anderen bestehen zumindest nach unserer Einschätzung erhebliche zeitliche Risiken, bis eine solche Verbrauchsstiftung von Todes wegen tatsächlich effektiv wird; diese Folge kann besonders bei Vermögen im Ausland zu Schwierigkeiten führen. Das wichtigste Argument aber erscheint uns, dass die Stiftung in diesen Fällen für die Stifter „abstrakt“ bleibt, sie sich nicht mit der von ihnen gewünschten Stiftung und ihrer Organisation sowie dem von ihr ausgehenden Nutzen identifizieren kann.
Bislang wenig Praxis
Sowohl die Beratungspraxis als auch die Finanzverwaltung konnten bisher nur begrenzt Umsetzungs- und Praxiserfahrung mit der Verbrauchstiftung sammeln. So existiert für die Verbrauchsstiftung auch noch kein amtliches Muster für eine (Geld- oder Sach-)Spendenbescheinigung. Die Vorgaben für die klassische Stiftung sind für Verbrauchsstiftungen bisher noch nicht angepasst worden, sie können nicht zutreffend verwendet werden;die Finanzverwaltung sollte sie zeitnah anpassen.
Stiftung&SponsoringRedakteur: Christian Veh Erfolgreich stiften |
(ESV/cv)
Programmbereich: Management und Wirtschaft