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Aus Boccaccios Decamerone, in der französischen Übersetzung des Laurent de Premierfait (pal. lat. 1989, fol. 34v) (Foto: © Biblioteca Apostolica Vaticana)
Nachgefragt bei: Dr. Pia Doering und Jun.-Prof. Caroline Emmelius

„Verbrechensgeschichten“: Über das Erzählen von Rechtsbrüchen

ESV-Redaktion Philologie
23.11.2017
Neben juristischer Literatur publiziert der ESV im philologischen Verlagsbereich Untersuchungen zu Literatur und Sprache vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Schon seit dem Mittelalter gab es eine große Nähe zwischen Recht und Dichtung, wie der Band „Rechtsnovellen“ zeigt: Die Herausgeberinnen im Interview mit der ESV-Redaktion.
Liebe Frau Doering, liebe Frau Emmelius, Sie beginnen Ihren Band mit einem Zitat Jacob Grimms, dass nämlich das Recht und die Dichtung „aus einem bette aufgestanden“ seien. Wie ist das zu verstehen? Wie gestaltet sich die Beziehung zwischen Recht und Literatur?

Caroline Emmelius:
Jacob Grimm geht es in der Schrift „Von der Poesie im Recht“ um Beobachtungen, die die gemeinsame sprachliche Verfasstheit von Recht und Literatur betreffen. Er denkt dabei vor allem an mittelalterliche Rechtsformeln, die sich im mündlichen Vollzug poetische Verfahren, wie z. B. die Alliteration, zunutze machen: Gut und Geld, Haut und Haar, Schuld und Schaden. Für unser Thema ist das ein forschungshistorischer Ausgangspunkt, die Bandbreite der in unserem Band beschriebenen Beobachtungen lässt sich aber nicht allein auf poetische Sprachverwendung in Recht und Literatur beschränken.

Können Sie für die Thematisierung mittelalterlicher Rechtstatbestände in literarischen Texten ein Beispiel geben?  Handelt es sich um Geschichten, die man im modernen Sinne ‚Verbrechensgeschichten‘ nennen würde oder funktioniert dieses Wechselverhältnis zwischen Literatur und Recht anders?

Caroline Emmelius: Die Thematisierung von Rechtsbrüchen ist ein Schwerpunkt in jenen Texten, die wir ‚Rechtsnovellen‘ nennen: Dabei wird sowohl von straf- als auch zivilrechtlichen Delikten erzählt, zum Beispiel von einer ‚unschuldigen Mörderin‘ bei dem spätmittelalterlichen Märenautor Heinrich Kaufringer ebenso wie von einem Schinkendiebstahl bei Hans Folz und Hans Sachs. Dieser ‚Schinkendieb‘ hat es sogar bis in eine Diskussion in Luthers Tischgesprächen geschafft.

Pia Claudia Doering: In der italienischen Novellistik des Spätmittelalters und der Renaissance ist ebenfalls ein breites Spektrum von ‚Verbrechensgeschichten‘ zu beobachten: In Boccaccios Decameron beispielsweise wird von Diebstahl und Betrug erzählt, aber auch von Todesfällen, die Juristen und Mediziner aufzuklären versuchen, wobei sie nicht selten an ihre Grenzen stoßen. Spektakulär wird in den Novellen Matteo Bandellos gemordet. Hier sind es insbesondere Frauen, die sich auf grausame Weise an ihren wortbrüchigen oder untreuen Geliebten rächen.

„Uns interessiert, mit welcher Zielsetzung von Rechtsbrüchen erzählt wird”

Caroline Emmelius: Es geht uns aber nicht nur darum, nachzuweisen, dass schon die Vormoderne ihre ‚Verbrechensgeschichten‘ hat. Uns interessiert vor allem, auf welcher Grundlage, mit welchen Verfahren und mit welcher Zielsetzung von Rechtsbrüchen erzählt wird. Ein wichtiger Befund ist hierbei, dass etliche Fälle, die in der volkssprachigen Novellistik des Mittelalters erzählt werden, in einer langen Tradition stehen, die über die lateinische Exempelliteratur bis auf antike Musterfallsammlungen zurückgeht. Diese wollen den Nutzer argumentativ schulen: Der Rechtsfall ist Mittel zum Zweck, um bestimmte Argumentationstechniken zu erlernen. Zum Teil hat sich dieses rhetorische Potential der Falldarstellungen in den mittelalterlichen Fassungen erhalten, zum Teil wird es aber auch von aktuelleren Interessen überschrieben: Etwa wenn die Parteien in einem Konflikt auf die Passion Christi ausgelegt werden.

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Pia Claudia Doering: Neben der rhetorisch-argumentativen Schulung dient das Erzählen von Rechtsfällen auch dazu, gesellschaftliche Ordnungsmuster kritisch zu überprüfen. Zahlreiche ‚Rechtsnovellen‘ werfen die Frage nach dem Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit, von Verbrechen und Strafe auf. Sie hinterfragen rechtliche Normen ebenso wie juristische Argumentations- und Verfahrensweisen und stellen alternative Wege zur Etablierung einer gerechten Gesellschaftsordnung zur Diskussion.

Warum sind vormoderne Kurzerzählungen besonders gut geeignet, soziale und rechtliche Konflikte darzustellen?

Pia Claudia Doering: Die Novelle ist eine literarische Gattung, die sich im Spätmittelalter ausbildet. Die erste bekannte Novellensammlung, Il Novellino, entsteht um 1300 in Florenz oder Venedig. Im Zentrum von Novellen steht ein besonderes, ja einmaliges Ereignis, das sich jeglicher Regelhaftigkeit und Exemplarität widersetzt. Goethe wird die Novelle daher später als eine ‚sich ereignete unerhörte Begebenheit‘ beschreiben. Anders als andere mittelalterliche Erzählformen, wie Exempel, Legenden oder Mirakel, ist das novellistische Erzählen nicht auf Eindeutigkeit hin angelegt. Im Zentrum von Novellen steht vielmehr ein Fall, an dem widerstreitende Normen erprobt werden können.

Caroline Emmelius: Die deutschsprachige Novellistik des Mittelalters basiert zu weiten Teilen auf der agonalen Struktur des Schwanks: Zwei Parteien stehen sich gegenüber, die eine versucht die andere – häufig durch eine List — zu schädigen, gegebenenfalls übt die geschädigte Partei hierfür Rache. Es geht also um Gewinn oder Verlust, Vorteil oder Nachteil, oben oder unten. Einer solchen Erzählstruktur ist der Konflikt – ob sozial oder rechtlich – inhärent. Wie er in den einzelnen Erzählungen gestaltet ist und gelöst wird, hängt wiederum von den jeweiligen novellistischen Gattungen ab: In der Fabel sieht die Lösung anders aus als im Märe, im Märe anders als in den Schwänken der frühneuzeitlichen Erzählsammlungen.

Die Figur der Dichterjuristen spielt schon seit Beginn der Dichtkunst eine große Rolle. Zu nennen wären für die Antike etwa Cicero und Ovid, am Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit natürlich Petrarca und Boccaccio, für die Moderne Autoren wie Storm und Kafka, bis hin zu Ferdinand von Schirach in unserer Zeit. Gemeint sind mit diesem Begriff grundsätzlich Schriftsteller, die eine juristische Ausbildung haben. Wie sehen Sie diese Beziehung bei den Autoren des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit: Waren sie eher Dichter oder eher Juristen?

Pia Claudia Doering: Im Prozess der Ausdifferenzierung von Wissensfeldern sind Recht und Dichtung im Mittelalter zunächst auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. Juristen und Dichter verbindet eine gemeinsame Ausbildung: Beide Gelehrtengruppen zeichnen sich durch die Beherrschung des Trivium aus, bestehend aus Grammatik, Rhetorik und Dialektik. Juristen gehören zu den ersten Lesern und Förderern der volkssprachlichen Literatur. Und sie bringen selbst literarische Werke hervor. Herausragende Vertreter der mittelalterlichen italienischen Lyrik sind Juristen. Dazu zählt Giacomo da Lentini, der nicht nur rechtliche Dokumente, sondern auch seine Gedichte mit „Jacopo Notaro“ unterzeichnet.

Petrarca und Boccaccio: Juristen – auf Wunsch ihrer Väter

Die große Nähe von Recht und Dichtung führt jedoch zunehmend zum Bestreben nach Abgrenzung. Bereits im 14. Jahrhundert mehren sich auf beiden Seiten die Anzeichen von Distanzierung und Kritik. Die Literatur beobachtet den sozialen Aufstieg der Rechtsgelehrten, reflektiert ihn kritisch und trägt nicht unwesentlich zur Ausprägung und Tradierung von Stereotypen, wie dem des habgierigen Juristen, bei. Petrarca und Boccaccio betonen in autobiographischen Aussagen, ihr Jura-Studium allein auf Wunsch ihrer Väter, mit größtem Widerwillen und ohne jeglichen Nutzen absolviert zu haben. Sie verstehen sich selbst also als Dichter, nicht als Juristen.

Zu guter Letzt: Wie entstand die Idee, einen Sammelband zu dem Thema Recht und Literatur zu publizieren und wie haben Sie geeignete Beiträger gefunden?

Caroline Emmelius: Pia Doering und mich hat das gemeinsame Interesse am rechtlichen Potential der Decameron-Novellen zusammengeführt. Wir hatten den Eindruck, dass die Fragen nach Rhetorik, Strukturen und Semantiken des Rechts in der vormodernen Novellistik komparatistisch und insbesondere unter Einbeziehung der Rechtsgeschichte diskutiert werden müssen.

Pia Claudia Doering: Anregungen, auch für die Suche nach Beiträgern, hat unser Projekt im Umfeld des Göttinger Graduiertenkollegs „Expertenkulturen des 12. bis 18. Jahrhunderts“ gefunden. Die Mitglieder des interdisziplinär zusammengesetzten Kollegs, darunter Historiker, Rechtshistoriker, Germanisten und Romanisten, untersuchen u. a. den Juristen als einen Prototyp des mittelalterlichen Experten.


Rechtsnovellen
Herausgegeben von Dr. Pia Claudia Doering und Jun.-Prof. Dr. Caroline Emmelius
Mit Beiträgen von Hartmut Bleumer, Pia Doering, Caroline Emmelius, Udo Friedrich, Klaus Grubmüller, Gert Hübner, Bernd Kannowski, Henrike Manuwald, Franziska Meier, Lydia Merten, Helmut Meter, Nina Nowakowski, Seraina Plotke, Coralie Rippl und Jan Söffner

Pia Claudia Doering hat in Münster und Lille Romanistik, Öffentliches Recht und Philosophie studiert. Sie wurde mit einer Arbeit zum Verhältnis von Kunst und Politik im französischen Theater des 17. Jahrhunderts promoviert. Als Forschungsstipendiatin am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ in Münster beschäftigt sie sich aktuell mit Rechtsaspekten in Boccaccios „Decameron“.

Caroline Emmelius hat in Göttingen, London und Oxford Deutsche und Englische Philologie studiert. Sie wurde mit einer komparatistischen Studie zu literarischer Geselligkeit in Mittelalter und Früher Neuzeit promoviert. Derzeit ist sie Juniorprofessorin für deutsche Literatur des Spätmittelalters an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und arbeitet u. a. zu literarischen Rechtsfällen in der vormodernen Novellistik.


(ESV/ln)

Programmbereich: Germanistik und Komparatistik