Vereinfachte elektronische Abgabemöglichkeit für Grundsteuererklärungen
Die Grundsteuerreform nimmt Fahrt auf. Rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland müssen ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben, viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken.
Für diese Grundstücke sind meist nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung für die Feststellung des Grundsteuerwerts zu machen. Die sog. „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung über das BMF steht für Privateigentum seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung. Die Grundsteuererklärung muss bis spätestens 31. Oktober 2022 eingereicht werden.
Der vom BMF angebotene Service ist kostenfrei und erfordert keinen ELSTER-Zugang. Dies dürfte den Zugang für viele Privateigentümer erheblich erleichtern. Allerdings soll eine Nutzung mit dem ELSTER-Konto bis spätestens Ende September hinzugefügt werden.
Für komplexere Sachverhalte ist die neue Abgabemöglichkeit jedoch nicht geeignet. Hierzu zählt das BMF, wenn zum Grundstück ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder auch ein Mietwohngrunstück gehört. Ebenso wenig können von der Grundsteuer befreite Grundstücke hier erfasst werden. Das Angebot ist auch nicht für die Fälle geeignet, in denen Eigentümer eine Erbengemeinschaft, eine Person mit Wohnsitz im Ausland oder keine natürliche Person ist.
Weitere Fragen beantwortet der FAQ-Katalog des BMF, insbesondere finden sich Verlinkungen zu anderen Informationsseiten der einzelnen Bundesländer.Quelle: Internetseite des BMF
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(ESV/cmx)
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