Verfassungsbeschwerde gegen Warnung des BSI vor Antiviren-Software ohne Erfolg
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BVerfG: Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt
- Keine Erschöpfung des Rechtswegs: Dem BVerfG soll in aller Regel schon Tatsachenmaterialien vorliegen, die die sachnäheren Fachgerichte geprüft haben. Erst diese eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage versetzt das BVerfG in die Lage, über grundrechtsrelevante Fragen zu entscheiden.
- Keine ausreichende Darlegung von schweren Nachteilen: Die Beschwerdeführerin hat auch nicht hinreichend dargelegt, warum die Kammer hier ausnahmsweise vorher entscheiden soll, weil der Beschwerdeführerin ansonsten ein schwerer und unabwendbarer Nachteil drohen würde.
02.05.2022 | |
OVG Münster bestätigt Beschluss des VG Köln – Warnung vor Kaspersky-Virensoftware ist rechtskonform | |
Das BSI hat die Öffentlichkeit zu Recht vor dem Einsatz der Virenschutzsoftware von Kaspersky gewarnt. Das hat das OVG Münster aktuell entschieden und damit die Entscheidung des VG Köln als Ausgangsinstanz bestätigt. mehr … |
2 in 1 für sichere Daten Handbuch Datenschutz und IT-SicherheitDie Datenschutz-Grundverordnung und das BDSG (neu) haben den Datenschutz auf neue Grundlagen gestellt. In der Praxis allerdings fordern die oft unterschiedlichen Auslegungen mancher Normen viele Unternehmen weiter massiv heraus – auch mit Blick auf deutlich erhöhte Bußgelder, die von den Aufsichtsbehörden bereits mehrfach verhängt wurden.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht