VerfGH Berlin setzt Normenkontrollverfahren zum Berliner „Mietendeckel“ aus – BVerfG lehnt erneut Eilantrag ab
Dem hat der VerfGH Berlin nun entsprochen und das Normenkontrollverfahren zum Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ( Berliner Mietendeckel) ausgesetzt.
VerfGH Berlin: Abschluss der Verfahren vor dem BVerfG soll abgewartet werden
Damit möchte der VerfGH Berlin den Abschluss- der Verfassungsbeschwerden zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20
- und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20
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BVerfG: Entscheidungen voraussichtlich im Frühjahr 2021
Quelle: PM des VerfGH Berlin vom 22.10.2020 zum Beschluss selben Tag – VerfGH 87/20
Danach kann es noch eine Weile dauern, bis Klarheit über die Wirksamkeit der Berliner Regelungen herrscht. Diese sehen unter anderem vor, dass Vermieter bis auf Weiteres nur die „gedeckelten“ Mieten verlangen und annehmen dürfen. Sollte sich der „Mietendeckel“ als unwirksam herausstellen, können betroffene Mieter hohen Nachzahlungsansprüchen ausgesetzt sein. Diesen ist daher dringend anzuraten, entsprechende Rücklagen zu bilden.
BVerfG lehnt erneut Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel als unzulässig ab
Quelle: PM des BVerfG vom 29.20.2020 zum Beschluss vom 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
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(ESV/bp)
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