Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Alle Bundesgesetze sollen ab dem 1. Januar 2023 im neuen elektronischen Bundesgesetzblatt verkündet werden (Foto: MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Elektronisches Bundesgesetzblatt

Verkündung von Bundesgesetzen bald elektronisch

ESV-Redaktion Recht
01.12.2022
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 29.11.2022 den Weg für die elektronische Verkündung von Gesetzen geebnet. Hauptziel der Reform ist die Verkündung von Bundesgesetzen in einem elektronischen Gesetzblatt anstatt in gedruckter Form.
Die Verkündung und Bekanntgabe von Gesetzen soll ab dem 01.01.2023 im neuen elektronischen Bundesgesetzblatt (BGBl) unter „www.recht.bund.de“ erfolgen – und zwar ausschließlich in Form von PDF-Dokumenten, die die Nutzer dann herunterladen können.
 
Darüber hinaus soll das elektronische BGBl auch für alle Rechtsverordnungen des Bundes das Verkündigungsorgan werden – die bisherige elektronische Verkündung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger würde damit entfallen.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


Grundgesetzänderung notwendig

Die Neuregelung bedarf einer Änderung des Grundgesetzes mit Zweidrittel-Mehrheit. Dem Gesetzentwurf würde Art. 82 GG aber einen einfachgesetzlichen Ausgestaltungsvorbehalt normieren, der die Details zur Verkündung und zur Form der Gegenzeichnungen und Ausfertigungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen regelt.  
 

Konkretisierung durch VkBkmG

Eine genauere Ausgestaltung des Verkündungswesens obliegt dann dem „Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen“ (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz – VkBkmG).
 
Die bisherigen Regelungen des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes und des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben werden mit dem Änderungsgesetz außer Kraft gesetzt und mit den Neuregelungen zur elektronischen Gesetzesverkündung in einem neuen Stammgesetz – dem VkBkmG – zusammengeführt, so die aktuelle Pressemeldung des Deutschen Bundestags hierzu.
 
Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass das grundsätzliche Änderungsverbot in § 6 VkBkmG-E nur das BGBl auf der Internetseite  „www.recht.bund.de“ und den amtlichen Teil des Bundesanzeigers auf der Webseite „www.bundesanzeiger.de“ betrifft.


Freie Zugänglichkeit

Nach § 4 VkBkmG-E wäre das Bundesgesetzblatt jederzeit frei zugänglich und soll unentgeltlich gelesen, ausgedruckt, gespeichert und verwertet werden. Gleiches gilt für den amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

Quellen:

  • hib – heute im bundestag Nr. 698 vom 30.11.2022


Systematisch erfasst und verständlich erklärt

Staatsrecht 

Dieses Lehrbuch vermittelt das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte sowie das einschlägige Verfassungsprozessrecht. Durch die verständliche Sprache und die didaktisch kluge Gestaltung ist es nicht nur für das Jurastudium, sondern auch für andere Fachstudiengänge geeignet.

Schnelle Lernerfolge ermöglicht der klar strukturierte Aufbau. Das Lehrwerk vermittelt Staatsorganisationsrecht und Grundrechte in einem Band und enthält unter anderem:

  • eine Auseinandersetzung mit der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, u.a. zum Wahlrecht und zum Verhältnis zwischen Grundgesetz und europäischem Recht
  • und eine Darstellung der verfassungsrechtlichen Nebengebiete sowie der europäischen Bezüge des Staatsrechts.
Übungsfälle mit Musterlösungen zur Klausur- und Examensvorbereitung runden das Werk ab! 
Verlagsprogramm  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht 


Im Wortlaut: Artikel 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Gesetz vom … (BGBl. I S. …) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
 
„(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt. Das Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen regelt ein Bundesgesetz.“

 
Auch interessant  24.11.2022
BMJ konkretisiert zivilrechtliches Online-Verfahren

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat den „DigitalService“ unter anderem mit der Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens beauftragt. Zusammen mit der Entwicklung digitaler Zugänge soll damit die Vereinbarung zur Digitalisierung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. mehr …


 (ESV/bp)

Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht