VG Berlin zum Tempolimit von 10 km/h auf Berliner Radweg
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Antragsteller: Tempolimit mangels Gefährdungslage verfehlt
VG Berlin: Besondere Gefahrenlage in der Bergmannstraße rechtfertigt Tempolimit für Radfahrer
- Gefahrenlage gegeben: Die umstrittene Anordnung ist aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse in der Bergmannstraße rechtmäßig. So gab es in den Nebenstraßen der Bergmannstraße zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit 12 Leicht- und zwei Schwerverletzten. Darüber besteht in der Bergmannstraße eine für Nebenstraße besonders hohe Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern.
- Bauliche Umgestaltung unerheblich: Hieran ändert der Kammer zufolge auch die bauliche Umgestaltung der Straße nichts. Denn diese hatte eine deutliche Zunahme an Fußgängern zur Folge, die die Straße überqueren. Diese Fußgänger müssten geschützt werden.
- Kein Ermessensfehler: Bei dieser Gefahrenlage, so die Kammer weiter, leidet die Entscheidung des Bezirksamts auch nicht an Ermessensfehlern. Zwar sei eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h für Radfahrer tatsächlich schwerer zu befolgen, weil Fahrräder meist nicht über einen Tacho verfügen. Allerdings habe der der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass die Befolgung völlig unmöglich wäre, so die Berliner Verwaltungsrichter abschließend.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Verkehrsrecht, -wirtschaft, -technik