Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

VG Düsseldorf: Bei Tattoos von Polizeibewerbern kommt es auf das gesamte Erscheinungsbild mit allen Motiven an (Foto: Peter Atkins / stock.adobe.com)
Eignung für Polizeidienst

VG Düsseldorf: Totenkopf-Tattoo auf Arm von Polizeibewerber allein signalisiert noch keine gewaltverherrlichende Einstellung

ESV-Redaktion Recht
27.09.2021
Kann ein tätowierter Totenkopf auf dem Oberarm eines Bewerbers dazu führen, dass dieser nicht in den Polizeidienst eingestellt werden darf? Hierüber hat das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
In dem Streitfall wollte ein Bewerber, der sich auf seinen Arm unter anderem ein Skelett mit einem Totenkopf tätowieren ließ, in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden. Daraus schloss die Polizei in Nordrhein-Westfalen auf eine gewaltverherrlichende Einstellung des Bewerbers und lehnte dessen Einstellung ab. Unter anderem deshalb, weil die Zähne im Kiefer des Totenschädels überdimensional groß seien und daher Angst einflößend wirkten. Darüber hinaus wären in dem Skelett Risse zu erkennen gewesen, die auf eine Gewalteinwirkung hindeuten würden. Hiergegen zog der Bewerber mit einem Eilantrag vor das VG Düsseldorf.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.
 

VG: Alle Aspekte des Tattoos sind zu berücksichtigen

Der Antrag hatte Erfolg. Der 2. Kammer des VG Düsseldorf reichte die Begründung der Polizeibehörde nicht aus, um dem Mann eine Grundüberzeugung zu unterstellen, die unvereinbar mit dem GG ist. Die wesentlichen Überlegungen der Kammer:
 
Totenkopf nicht die einzige Tätowierung 

Die Tätowierungen auf dem Arm des Bewerbers zeigten nicht nur den Totenkopf. Vielmehr befand sich darauf auch ein Skelett, das eine Kette in der Hand trug sowie eine Sanduhr, die an der Kette befestigt war. Zudem befanden auf dem Arm des Klägers weitere Tätowierungen mit einem Engel, einer Friedenstaube und einem Auge.
 
Auf alle Motive kommt es an:

Nach der Erklärung des Bewerbers sind diese Motive insgesamt Werte und Eigenschaften, die seinen Lebensweg geprägt haben. Hierzu trug der Antragsteller Folgendes vor:
 
  • So soll der Engel für Schutz, Geborgenheit, Kraft und Mut stehen, 
  • die Friedenstaube soll ein Zeichen für Liebe, Hoffnung und Versöhnung sein,
  • das Auge steht dem Kläger zufolge für Erkenntnis, Wissen und Wahrheit
  • und das Skelett mit der Sanduhr symbolisiert nach seiner Darstellung die Vergänglichkeit des menschlichen Lebens. Es wäre eine Mahnung, die Lebenszeit sinnvoll zu nutzen, so der Kläger weiter.
 
Diese Umstände hatte die Einstellungsbehörde nach Auffassung der Kammer nicht ausreichend im Rahmen einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt. Die Einstellungsbehörde ist dem Beschluss des Gerichts zufolge daher nun dazu verpflichtet, den Bewerber vorläufig – also mindestens bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren – in den Vorbereitungsdienst einzustellen.

Quelle: PM des VG Düsseldorg vom 14.09.2021 zum Beschluss vom selben Tag – 2 L 1822/21


Fürst

Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht

Mit der Datenbank Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht aus dem renommierten Werk Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht erhalten Sie als Praktiker im öffentlichen Dienst die bestmögliche Unterstützung für rechtssichere Entscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Beamtenrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt, die für Beamte und Richter in Bund und Ländern sowie Soldaten gelten. Diese komplexe Materie mit ihren vielschichtigen Rechtsproblemen ist in der Datenbank „Beamtenrecht“ souverän und praxisgerecht aufgearbeitet. Dabei gehen die Autoren auch vertieft auf die länderspezifischen Eigenheiten ein und veranschaulichen die Zusammenhänge.

Greifen auch Sie online auf diesen hochwertigen Kommentar zu und nutzen Sie die praktischen Vorzüge der Datenbank:

  • Aktualität durch regelmäßige Online-Updates
  • schnelle, intuitive Recherche und Verfeinerung der Rechercheergebnisse durch Setzen von Filtern,
  • einfaches Weiterverarbeiten der Rechercheergebnisse durch Herunterladen und Ausdrucken,
  • mobil einsetzbar,
  • Newsletter mit wichtigen Informationen zu Neuerungen und Änderungen,
  • preiswerte Mehrfachlizenzen.
Verlagsprogramm  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht


Auch interessant

26.08.2021
VG Gießen weist Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst nach Teilnahme an rechter WhatsApp-Gruppe ab

Das Land Hessen hatte einen Polizeianwärter, der aktives Mitglied in einer rechts-orientierten WhatsApp-Chat-Gruppe war, nicht zum Beamten auf Probe ernannt. Nach einer Klage des Anwärters hat nun das VG Gießen den Ablehnungsbescheid des Landes bestätigt. mehr … 

BGH: Falsche Zuordnung von Erfahrungsstufen nach TVöD kann strafbare Untreue sein

Ein Bürgermeister muss bei der Einstellung neuer Mitarbeiter angemessene Erfahrungsstufen nach dem TVöD zuordnen. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann dies eine strfbare Untreue sein. Dies hat der BGH in einem richtungsweisenden Urteil entschieden. mehr …


(ESV/bp)

Programmbereich: Öffentliches Dienstrecht