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Das Verkehrszeichen VZ 267 der StVO verbietet grundsätzlich allen Fahrzeugen das Einfahren in die betreffende Straße, soweit keine Ausnahmen angezeigt sind. (Foto: Designer Andrea / stock.adobe.com)
Straßenverkehrsrecht

VG Schleswig: Stadt Flensburg droht Zwangsgeld von 7.500 Euro

ESV-Redaktion Recht
23.02.2022
Die Stadt Flensburg muss mit einem Zwangsgeld rechnen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen die Einfahrtverbotsschilder für die Rathausstraße entfernt. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des VG Schleswig.
Bereits mit seiner Entscheidung vom 10.01.2022 hatte das VG Schleswig die Stadt Flensburg dazu verpflichtet, die Einfahrtverbotsschilder für die Rathausstraße zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Dem kam die Stadt bisher nicht nach. Daraufhin leiteten die Antragssteller mit Erfolg ein Vollstreckungsverfahren ein.
 

Stadt Flensburg: Isolierte Entfernung der Schilder kann gefährliche Verkehrssituationen auslösen

Nach Auffassung der Stadt – die nach § 45 StVO als Straßenverkehrsbehörde in Verbindung mit Landesrecht die Nutzung bestimmter Straßen beschränken kann – ist eine isolierte Entfernung der Schilder nicht möglich. Demnach können gefährliche Verkehrssituationen entstehen, wenn nicht auch die Ampel am Knoten 1 der sogenannten ZOB-Kreuzung wieder aktiviert wird.


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VG Schleswig: Gefahrenprognose der Stadt Flensburg nicht ausreichend 

Hierauf kommt es nach Meinung der 3. Kammer des VG Schleswig aber nicht an. Der Kammer zufolge hat die Stadt ihre Bedenken gegen die Umsetzbarkeit des Gerichtsbeschlusses vom 10.01.2022 nicht ausreichend dargelegt. Insbesondere ist die Gefahr für den Fall, dass die Rathausstraße für den motorisierten Individualverkehr geöffnet wird, nicht offensichtlich. Weil die Gefahrenprognose nicht hinreichend dargetan wurde, muss die Kammer den Bedenken der Stadt im Vollstreckungsverfahren nicht weiter nachgehen. Die weiteren Erwägungen der Kammer:

  • Streitiger Bereich kein Unfallschwerpunkt: Bereits in dem Verfahren, das dem Beschluss vom 10.01.2022 zugrunde liegt, zog die Kammer die Unfalldokumentation der Polizeidirektion Flensburg für den Bereich Rathausstraße heran. Dieser umfasst auch die Einmündungen Nordergraben/Südergraben und Norderhofenden/Süderhofenden. Demnach gab es dort zwischen 2017 und 2021 insgesamt 18 Verkehrsunfälle. Aus diesen Zahlen lässt sich nach Meinung der Kammer keine signifikant erhöhte Unfallhäufigkeit herleiten. 
  • Begleitmaßnahmen möglich: Zudem kann die Stadt parallel noch die Begleitmaßnahmen treffen, die sie für nötig hält.
  • Aber – Vollstreckung nicht sehr dringend: Die Verwaltungsrichter aus Schleswig halten den Vollzug der Verpflichtung, die Schilder zu entfernen oder zu verdecken, aber nicht für übermäßig dringlich. Der Grund: Die Antragssteller dürfen die Rathausstraße nach dem Beschluss vom 10.01.2022 bereits durchfahren. Deswegen hat die Stadt noch vier Wochen Zeit, um die Schilder zu entfernen oder zu verdecken. 
 
Quellen:

  • PM des VG Schleswig vom 11.01.2022 zum Beschluss vom 10.01.2022 – 3 B 111/21
  • PM des VG Schleswig vom 18.02.2022 zum Beschluss vom 17.02.2022 – 3 D 1/22


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(ESV/bp)

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