VG Schleswig: Stadt Flensburg droht Zwangsgeld von 7.500 Euro
Stadt Flensburg: Isolierte Entfernung der Schilder kann gefährliche Verkehrssituationen auslösen
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VG Schleswig: Gefahrenprognose der Stadt Flensburg nicht ausreichend
- Streitiger Bereich kein Unfallschwerpunkt: Bereits in dem Verfahren, das dem Beschluss vom 10.01.2022 zugrunde liegt, zog die Kammer die Unfalldokumentation der Polizeidirektion Flensburg für den Bereich Rathausstraße heran. Dieser umfasst auch die Einmündungen Nordergraben/Südergraben und Norderhofenden/Süderhofenden. Demnach gab es dort zwischen 2017 und 2021 insgesamt 18 Verkehrsunfälle. Aus diesen Zahlen lässt sich nach Meinung der Kammer keine signifikant erhöhte Unfallhäufigkeit herleiten.
- Begleitmaßnahmen möglich: Zudem kann die Stadt parallel noch die Begleitmaßnahmen treffen, die sie für nötig hält.
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Aber – Vollstreckung nicht sehr dringend: Die Verwaltungsrichter aus Schleswig halten den Vollzug der Verpflichtung, die Schilder zu entfernen oder zu verdecken, aber nicht für übermäßig dringlich. Der Grund: Die Antragssteller dürfen die Rathausstraße nach dem Beschluss vom 10.01.2022 bereits durchfahren. Deswegen hat die Stadt noch vier Wochen Zeit, um die Schilder zu entfernen oder zu verdecken.
- PM des VG Schleswig vom 11.01.2022 zum Beschluss vom 10.01.2022 – 3 B 111/21
- PM des VG Schleswig vom 18.02.2022 zum Beschluss vom 17.02.2022 – 3 D 1/22
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(ESV/bp)
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