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Im Schnitt verdienten Vorstände im Jahr 2020 das 48-fache ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Foto: adobe.stock.com)
DSW-Studie

Vorstandsgehälter im Corona-Jahr 2020 um 3,3 Prozent gesunken

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
14.07.2021
Die Vorstandsgehälter der 30 DAX-Unternehmen sind im vergangenen Jahr um 3,3 Prozent gesunken. Das hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) anhand ihrer jährlichen Studie zu diesem Thema ermittelt.

Der dritte Rückgang in Folge zeige, dass die Vergütungen der Vorstände auf die Geschäftsentwicklung reagieren, stellte Professor Dr. Gunther Friedl von der Technischen Universität München anlässlich der Veröffentlichung der Studie fest. Der Rückgang könne jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Unterschied zwischen den Gehältern der durchschnittlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits und Vorstandsmitgliedern andererseits immer noch „gewaltig ist“. Im Schnitt verdienten Vorstände mit 3,4 Millionen Euro das 48-Fache ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gewinnrückgänge drücken Boni, Fixvergütungen gestiegen

Entscheidend für den Rückgang der Vorstandsgehälter war laut DSW die Gewinnentwicklung der DAX-Unternehmen. Demnach gingen die operativen Gewinne vor Zinsen und Steuern im Corona-Jahr 2020 um mehr als 25 Prozent zurück. Dadurch sanken die Boni um 18,9 Prozent. Dagegen stieg die Fixvergütung um 1,2 Prozent und die langfristige variable Vergütung um 1 Prozent.

Im vergangenen Jahr wurden 33,2 Prozent als Fixgehalt, 18,4 Prozent als kurzfristige variable Vergütung und 48,4 Prozent als langfristige variable Vergütung gewährt. Da die langfristige Vergütung häufig an die Entwicklung des Aktienkurses gekoppelt ist, profitierten viele Vorstände von der Börsenkursentwicklung im Jahr 2020 mit einem DAX-Anstieg um mehr als 3 Prozent.

Vorstandsvergütung erlebt „Zeitenwende“

Das Jahr 2021 markiert aus Sicht von DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler mit Blick auf die Vorstandsvergütung eine Zeitenwende. Unter den ungewöhnlichen Bedingungen der virtuellen Hauptversammlungen seien mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) tiefgreifende Neuerungen in Kraft getreten, die den Einfluss der Anteilseigner auf die Vorstandsvergütung deutlich erhöht haben.

Stichwort Say on Pay: Die Abstimmungen der Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung sind nicht mehr wie bisher optional, sondern zwingend vorgeschrieben, führt Marc Tüngler aus. Außerdem müssten AGs jetzt eine Maximalvergütung für den Vorstand festlegen, die Anteilseigner per HV-Votum herabsetzen können. Mit den neuen Regelungen sei ab diesem Jahr auch „endgültig Schluss mit der Möglichkeit, per Opting-out die individualisierte Veröffentlichung der Vorstandsgehälter zu verhindern“.

Sonderboni als Ausgleich in der Kritik

Auch wenn eine „echte Diskussion“ auf den virtuellen Aktionärstreffen 2021 nicht möglich sei, zeigten die von Anteilseignern gestellten Fragen, dass die Vergütung und deren Darstellung „intensiv hinterfragt und in vielen Fällen negativ bewertet werden“. Besonders kritische Punkte wie Sonderboni zum Ausgleich entfallener Short Term Incentives stießen bei den Aktionären ebenso auf Widerstand und teilweise auf Unverständnis wie zu hoch angesetzte oder zu stark angehobene Maximalvergütungen. Wer auf der einen Seite medienwirksam Verzicht übe und „freiwillig“ auf Vergütungen verzichte, solle nicht später über Sonderboni einen Ausgleich aushandeln oder empfangen.

Transparenz bleibt großes Problem

Auf die neuen gesetzlichen Anforderungen hätten die Unternehmen sehr unterschiedlich reagiert, so Tüngler. Intransparente und weitgehend unverständliche Darstellung sei unter dem Regime von ARUG II weiterhin möglich. „So berichten einige Unternehmen völlig abstrakt über ihr System, ohne dabei konkrete Vergütungshöhen, etwa der Grund- oder der variablen Zielvergütung, zu nennen. Im schlimmsten Fall werden die einzelnen Vergütungsbestandteile nicht als konkrete Werte, sondern in prozentualen Spannen angegeben“, moniert Marc Tüngler. Aus solchen Angaben könne nicht entnommen werden, ob die Vergütungsstruktur und die Zielvergütung angemessen sind und anspruchsvolle Performanceziele gesetzt wurden. Hinzu komme, dass einige Unternehmen über die Vergütung des Vorstands nicht mehr auf Basis der vom Deutschen Corporate Governance Kodex entwickelten Tabellen berichten. Das habe fatale Folgen in Bezug auf die Transparenz.

Tabellen und Grafiken zur „Studie zur Vergütung der Vorstände in den DAX-und MDAX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2020finden Sie hier.

(ESV/fab)

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