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OVG Berlin-Brandenburg: Der vorläufige Rodungsstopp für Kiefernwald soll schnelle vollendete Tatsachen verhindern (Foto: focus finder / stock.adobe.com)
Waldrodung auf Tesla-Gelände

Warum das OVG Berlin-Brandenburg die Waldrodung auf dem Tesla-Gelände vorläufig gestoppt hat

ESV-Redaktion Recht
19.02.2020
Zurzeit darf auf dem Tesla-Gelände in Grünheide kein Baum mehr gefällt werden. Den Rodungsstopp hat das OVG Berlin-Brandenburg angeordnet. Vorher hatte die Ausgangsinstanz Eilanträge der „Grünen Liga“ auf Stopp der Rodungen abgelehnt. Endgültig entschieden ist damit aber noch nichts.
Auf dem Gelände in Grünheide am östlichen Berliner Ring plant „Tesla“ die Errichtung seiner „Giga-Factory“ für E-Autos. Zu diesem Zweck will der Hersteller von Elektrofahrzeugen 91 Hektar Kiefernwald roden. Obwohl das Unternehmen von Elon Musk für das Vorhaben seines Unternehmens noch keine Baugenehmigung hat, erlaubte das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) die vorzeitige Rodung. Gegen diese Genehmigung liegen mehrere Eilanträge der sogenannten „Grünen Liga“ vor. Rechtlich geht es darum, die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen der Umweltverbände gegen die Genehmigung der Rodung wiederherzustellen.

VG Frankfurt/Oder: Genehmigung der vorzeitigen Rodung rechtmäßig

Dem Anliegen der Grünen Liga entsprach das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Oder allerdings nicht. Nach Meinung der Ausgangsinstanz ist die vom LfU erteilte Genehmigung der vorzeitigen Rodung rechtmäßig. Die Behörde habe bei der Erteilung ihrer Genehmigung die naturschutzrechtlichen Belange ordnungsgemäß berücksichtigt, so das VG in seinem Beschluss vom 14.2.2020. Damit könnten die Baumfällarbeiten fortgesetzt werden.

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OVG-Berlin Brandenburg: Rodungsstopp zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich

Vor dem 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hatten die Umweltschützer dagegen Erfolg: Das Unternehmen „Tesla“ – das schon am 15.2.2020 mit den Rodungen begann – darf nun vorläufig keinen Baum mehr fällen. Der Stopp gilt solange, bis über die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Frankfurt (Oder) inder Hauptsache entschieden worden ist. Die wesentlichen Überlegungen des 11. Senats des OVG:
  • Verhinderung von schnellen vollendeten Tatsachen: Die vorläufige Untersagung beruht darauf, dass die schon weit fortgeschrittenen Rodungsarbeiten wohl innerhalb von drei Tagen abgeschlossen wären. Der Rodungsstopp, so der Senat, sei daher für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich. Damit wollte der Senat offenbar vorzeitige vollendete Tatsachen verhindern.
  • Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga nicht offensichtlich aussichtlos: Zudem ging der Senat nicht davon aus, dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre.

Ausblick

Das Baugenehmigungsverfahren für das Werk begann im Januar 2020. In der Regel dauert ein solches Verfahren etwa sechs bis sieben Monate. Bislang lagen die Pläne von Tesla vier Wochen öffentlich aus. Anwohner, Behörden und Umweltverbände können etwaige Bedenken gegen die Baugenehmigung noch bis zum 5.3.2020 schriftlich einreichen.

Damit „Tesla“ noch in 2020 den Bau seiner „Giga-Factory“ starten kann, muss die Baustelle aber bis zum Beginn der Vegetationsperiode von den Bäumen befreit sein. Dies wäre Anfang März. Aufgrund dieses Zeitdrucks hatte das Unternehmen beantragt, die Kiefern schon vor Erteilung einer Baugenehmigung fällen zu lassen, was rechtlich möglich ist. Zwar bedeutet die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nicht das endgültige „Aus“. Dennoch kann der Bau des Werkes, der zahlreiche neue Jobs verspricht, gleich am Anfang des Projektes erheblich in Verzug geraten. 

Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.2.2020 zum Beschluss vom 15.2.2020 – OVG 11 S 8.20 sowie zahlreiche Medienberichte

Update: 21.2.2020

21.02.2020

Kehrtwende des OVG-Berlin-Brandenburg: Rodungsarbeiten auf Tesla-Gelände dürfen fortgesetzt werden

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 20.2.2020 die Eilanträge, die unter anderem die Grüne Liga Brandenburg gegen die vorzeitige Waldrodung auf dem Tesla-Gelände gestellt hat, zurückgewiesen. Tesla darf damit die Rodung des Waldes nun doch fortsetzen. weiterlesen ...  

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(ESV/bp)

Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz