Wirecard: BaFin und Bundesbank erklären sich im Finanzausschuss
Das berichtet der Kurzmeldungsdienst des Bundestags hib (Heute im Bundestag). Demnach betonten BaFin-Präsident Felix Hufeld und Bundesbank-Vorstandsmitglied Joachim Wuermeling, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Finanzholding, anders als bei einer Zwischenholding, nicht erfüllt gewesen seien. Wuermeling führte aus, dass die Wirecard AG im Schwerpunkt Technologie und Software zur Verfügung gestellt habe. Die Finanz-Tätigkeiten hätten weit unterhalb der dafür notwendigen Schwelle gelegen, gibt hib eine Aussage des Bundesbank-Vorstandsmitglieds wieder.
Hintergrund: Aus der Einstufung eines Unternehmens ergeben sich unterschiedliche aufsichtsrechtliche Pflichten nach dem Kreditwesengesetz. Die Wirecard Bank AG steht als Kreditinstitut unter Aufsicht der BaFin. Die inzwischen insolvente Wirecard AG war 2017 als Technologieunternehmen eingestuft worden. Damit war die BaFin nur für die Wertpapieraufsicht zuständig.
Im Austausch mit den Abgeordneten ging es zudem um eine MaRisk-Prüfung (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) durch die Bundesbank bei der Wirecard-Tochter Wirecard Bank AG, um grundsätzliche Arbeitsabläufe bei der BaFin, die Zusammenarbeit der BaFin mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung und die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Wirecard AG. Teile der Sitzung stuften die Abgeordneten als vertraulich ein, so hib.
Der Vorstandschef der Deutsche Börse AG, Theodor Weimer, regte in der Sitzung Änderungen an börsengesetzlichen Regelungen an, um den Handlungsspielraum der Börsen zu erweitern. Er schlug vor, Sanktionsverfahren im Fall von nicht vorgelegten Finanzberichten schneller zu eröffnen und den Sanktionsrahmen zu erhöhen. Zudem forderte er Anpassungen an den Regelungen zur Veröffentlichung von Maßnahmen auf Grundlage des Börsengesetzes. Öffentliche Rügen seien internationale Praxis und sehr effektiv, beruft sich hib auf den Börsenchef.
Die vollständige hib-Meldung finden Sie hier.
(ESV/fab)
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