Zeitraum für Anspruch auf Kinderkrankengeld soll verlängert werden
Die Kernpunkte der Neuregelung
Anspruchsberechtigung
- wenn Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind,
- Präsenzpflichten in der Schule wegfallen
-
oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde.
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Weitere Anspruchsvoraussetzungen und Einzelheiten
- Kindesalter: Die betreffenden Kinder dürfen ihr 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Kindern mit einer Behinderung, wird das Kinderkrankengeld auch über das 12. Lebensjahr hinaus gezahlt.
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Alleinerziehende: Alleinerziehende erhalten 40 anstatt der bisher üblichen 20 Tage.
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Verwendung der Tage: Sämtliche 20 oder 40 Tage können für die Betreuung eingesetzt werden. Elternpaare können die Tage, die ihnen zustehen, auch auf den anderen Elternteil übertragen.
- Mehrere Kinder: Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern können insgesamt 80 Tage im Jahr beanspruchen. Ab drei Kindern und mehr ist der Zeitraum aber auf 90 Tage begrenzt.
- Keine Schließung der kompletten Einrichtung notwendig: Es ist nicht erforderlich, dass die kompletten Einrichtungen geschlossen sind. Vielmehr reicht es aus, dass nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
- Kinderkrankengeld und Homeoffice: Der Anspruch soll auch dann bestehen, wenn die Eltern theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten.
Höhe des Anspruchs, Abrechnung und Nachweise
Ist ein Kind krank, kann dies mit einer Bescheinigung des Arztes gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen werden. Hierfür ist die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ auszufüllen. Hat zum Beispiel eine Schule oder Kita geschlossen, reicht eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung aus.
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Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber haben Vorrang
Kinderkrankengeld und Ansprüche nach dem IfSG
WegweisendWzS Wege zur SozialversicherungRedaktion:Dr. Ursula Schweitzer, Dr. Linda Nehring-Köhler, Bernd PreißWege zur Sozialversicherung - WzS berichtet Ihnen sachlich, unabhängig und praxisnah über die Entwicklung in der Sozialversicherung. WzS bietet jeden Monat:
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