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Zivilrechtlicher Gewaltschutz –
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Produktdetails

134 Seiten, 15,8 x 23,5 cm, kartoniert

ISBN

978-3-503-12613-2

Auflage

3., völlig neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2016

Erscheinungstermin

26. Januar 2016

Auflagen

Dieser Artikel ersetzt:
Zivilrechtlicher Gewaltschutz, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage (978-3-503-07853-0)
Sofort lieferbar

Zahlungsweise

Rechnung, Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), SEPA-Lastschrift

Zivilrechtlicher Gewaltschutz


Von Prof. Dr. Martin Löhnig, Universität Regensburg, und Dr. Andreas Gietl, Staatsanwalt, Weiden
eBook: EUR (D) 21,61
inkl. USt.
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Gewalt in der Familie: Rechtlicher Schutz für Betroffene

Familiäre Gewalt ist weit verbreitet. Viele Opfer partnerschaftlicher Gewalt oder unbefugter Nachstellung („stalking“) finden erst nach langer Bedenkzeit den Weg zum Rechtsanwalt, zu einer Beratungsstelle oder ins Frauenhaus. Gewalt gegen Kinder wird oftmals nur eher zufällig bei Jugendämtern oder Gerichten aktenkundig. Deshalb ist es wichtig, in diesen Fällen effektiven Opferschutz zu betreiben.

Der Leitfaden „Zivilrechtlicher Gewaltschutz“ von Löhnig/Gietl ist eine umfassende Hilfe für alle Berufsgruppen, die sich mit familiärer Gewalt befassen. Dazu gehören Betreuer, Rechtspfleger, Mitarbeiter in Beratungsstellen oder Frauenhäusern und Sozialpädagogen, aber auch Rechtsanwälte und Richter. Die dritte Auflage verarbeitet die jüngste einschlägige Rechtsprechung und wird dadurch zu einem aktuellen, praxisorientierten Nachschlagewerk inklusive Musterformularen. Die Autoren geben Auskunft zu
  • Fragen des Schutzes von Kindern vor familiärer Gewalt durch die Instrumente des Kindschaftsrechts, insbesondere § 1666 BGB, sowie zum zugehörigen familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG,
  • Möglichkeiten der Erwirkung von Schutzanordnungen nach § 1 GewSchG bei partnerschaftlicher Gewalt sowie zum einschlägigen Verfahren insbesondere zur Erwirkung einer einstweiligen Anordnung,
  • Fragen der Wohnungszuweisung als Reaktion auf familiäre Gewalt,
  • strafrechtlichen und polizeirechtlichen Ergänzungen des zivilrechtlichen Gewaltschutzes.
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