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Produktdetails
368 Seiten, 14,4 x 21 cm, kartoniertISBN
978-3-503-15653-5Auflage
2., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2014Erscheinungstermin
16. Mai 2014Programmbereich
Sozialrecht und SozialversicherungDownloads
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SchwbVWO
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen Kommentar
Von Bernd Wiegand, Rechtsanwalt, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts a.D. und Roger Hohmann, Rechtsanwalt, Ministerialrat a.D.
Die SchwbVWO detailliert und praxisnah kommentiert
Die SchwbVWO regelt die Einzelheiten zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und der Stufenvertretungen (Gesamt-, Bezirks-, Haupt- und Konzernschwerbehindertenvertretung). Angesichts der erheblichen Kompetenzen der Schwerbehindertenvertretungen, so gerade auch bei dem Abschluss von Integrationsvereinbarungen, sind diese Wahlen für sehr viele Betriebe und Dienststellen von größter Bedeutung. Die daneben bestehenden Unsicherheiten aufgrund der durch die Rechtsprechung vorangetriebenen Auslegung der Wahlvorschriften werfen zahlreiche Fragen auf.
Dieser neue Kommentar der Rechtsanwälte Bernd Wiegand und Roger Hohmann greift genau dieses Bedürfnis auf. Er erläutert Ihnen die einzelnen Bestimmungen der Wahlordnung detailliert und praxisorientiert. Dabei gehen die Verfasser insbesondere auch auf die Verzahnung mit den Vorschriften zur Wahl der Betriebs- und Personalräte ein.
Der Kommentierung ist eine umfassende, praxisorientierte Einleitung in die Grundzüge der SchwbVWO vorangestellt. Dabei werden auch Befugnisse und Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung sowie des Wahlanfechtungsverfahren dargestellt.
Der Anhang mit Wahlformularen und Wahlkalender – für das förmliche wie auch das vereinfachte Verfahren – unterstützt Sie von der Vorbereitung bis zur Realisierung der Wahlen.
Die zuverlässige und unentbehrliche Arbeitshilfe für die Umsetzung der SchwbVWO richtet sich an
- Personalverantwortliche im Betrieb und in der Dienststelle,
- allgemeine örtliche und überörtliche Schwerbehindertenvertretungen,
- spezielle Schwerbehindertenvertretungen der schwerbehinderten Staatsanwälte und Richter,
- Wahlvorstände, Betriebs- und Personalräte auf allen Ebenen,
- Richter insbesondere der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit,
- Rechtsanwälte und Prozessbevollmächtigte,
- Sozialverbände und Gewerkschaften sowie
- Integrationsämter.
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