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ZPO – Zivilprozessordnung
Kommentar
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Produktdetails

LIX, 2794 Seiten, 15,8 x 23,5 cm, fester Einband

ISBN

978-3-503-18839-0

Auflage

2., neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2020

Erscheinungstermin

24. Juli 2020

Reihe / Gesamtwerk

Aus der Reihe "Berliner Kommentare"

Auflagen

Dieser Artikel ersetzt:
ZPO (978-3-503-17493-5)
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ZPO

Zivilprozessordnung Kommentar


Herausgegeben von Dr. Christoph Kern, Regierungsdirektor, Oberster Rechnungshof, München, vormals Richter am Landgericht, Augsburg, und Dr. Dirk Diehm LL. M. Eur., Richter am Landgericht, Würzburg
Bearbeitet von Dr. Christian Baudewin, Richter am Verwaltungsgericht, Kassel; Markus Beck, Rechtsanwalt, Augsburg; Alexander Chasklowicz, Rechtsanwalt, Kaufbeuren, Lehrbeauftragter an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten; Dr. Dirk Diehm LL. M. Eur., Richter am Landgericht, Würzburg; Dr. Ralf Dietrich, Staatsanwalt, Stuttgart, abgeordnet an das Staatsministerium Baden-Württemberg; Erkan Elden, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Bachelor of Science, München; Sabine Eymelt-Niemann LL. M., Richterin am Landgericht, Kassel; Prof. Dr. Achim Förster, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt; Timm Frauenknecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München; Johannes Gerds, Richter am Landgericht, Berlin; Dr. Nino Goldbeck, Staatsanwalt als Gruppenleiter, Bamberg, vormals Richter am Landgericht, Bamberg; Dr. Christian Hanft, Richter am Landgericht, Augsburg; Dr. Christoph Kern, Regierungsdirektor, Oberster Rechnungshof, München, vormals Richter am Landgericht, Augsburg; Anna-Lena Klein, Richterin am Landgericht, München; Dr. Tobias Kostuch, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, vormals Richter am Landgericht, Würzburg; Dr. Alexander Müller-Teckhof, Richter am Landgericht, Schweinfurt, abgeordnet an den Bundesgerichtshof, Karlsruhe, Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Claus Pätzel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, München; Dr. Marius Rasper, Richter am Landgericht, Fulda, abgeordnet an das Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz - Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege, Rotenburg a. d. Fulda, Lehrbeauftragter an der Hochschule Fulda; Stephan Stolzhäuser, Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe
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Freuen Sie sich auf die neue Auflage.

Nach dem großen Erfolg der Erstauflage konnte sich dieser Newcomer auf Anhieb einen festen Platz unter den ZPO-Standardwerken erobern. Wir bedanken uns mit einer neuen Auflage, die Sie rundum wieder schnell auf den aktuellen Stand katapultiert. Prägnant, übersichtlich, 100 Prozent praxisorientiert und hochaktuell. Kurzum: nach dem Konzept, das offensichtlich so viele von Ihnen sofort überzeugt hat.
  • Kommentar von Praktikern für Praktiker
  • primäre Orientierung an obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung
  • Umfang und Tiefe der Erläuterungen gewichtet nach praktischer Relevanz
  • zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis
  • Behandlung auch ungewöhnlicher und seltener Prozesskonstellationen
  • hilfreiche Formulierungsvorschläge und Tenorierungsempfehlungen
  • viele weitere Praxishinweise wie etwa zu Prozesstaktik, Kosten- und Gebührenfragen
  • keine unnötigen und unüblichen Abkürzungen
  • auch für Rechtsreferendare bestens geeignet
Komplett eingearbeitet sind bereits:
  • Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2019
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 20.11.2019
Darüber hinaus:
  • Kommentierung der Normen der Musterfeststellungsklage
  • Neuer Anhang: Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
  • Bereits beschlossene Gesetzesänderungen zum 1.1.2022
  • Artikel 11 Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017
  • Artikel 1 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013
„Kurz gesagt: … frischer Wind in der zivilprozessualen Kommentarliteratur!“
Dr. Oliver Lorenz & Dr. Udo Becker in Die Rentenversicherung 3/2018
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