Corona – Beschaffung und Inverkehrbringen von Atemschutzprodukten (PSA) für den professionellen Einsatz im Gesund­heits- und Pflegebereich

Rückblick: Webinar, Do 2. Juli 2020
Dieses Webinar informiert Sie, wie in Zeiten der Pandemie Atemschutzprodukte für den professionellen Einsatz beschafft werden können und wie die Geneh­migung für das Inverkehrbringen abläuft, insbesondere auch in Abgrenzung zu Medizinprodukten.
Zielgruppen: PSA-beschaffende Stellen (Kommunen, Länder, Bund, Betriebe) sowie Behörden und öffentlich-recht­liche Arbeits­schutzstellen, z.B. BMAS, BMG, Marktaufsichtbehörden, Zoll, BfArM, UVT.

Inhalte:

  • Grundlagen PSA-Verordnung
  • Was ist Atemschutz, was medizinischer MNS?
  • Merkmale zertifizierter Atemschutzprodukte
  • Welche alternative Möglichkeiten gibt es zur Zertifizierung nach PSA-VO?
  • Risiken von Pandemiemasken
  • Fakes (Zertifikate, Produkte, benannte Stellen)

Ihre Referenten:

Hans-Georg Niedermeyer ist Leiter der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Nach dem Studium des Maschinenbaus an der TU München war er zunächst bei den John Deere Werken Mannheim im Bereich der Qualitätssicherung tätig, danach in der Gewerbe­aufsicht des Freistaates Bayern mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im sozialen Arbeitsschutz. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der Bayerischen Staatskanzlei war er stellvertretender Leiter des Referats „Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung“ in bayerischen Staatsministerien.
Dr. rer. nat. Peter Paszkiewicz hat 12 Jahre das Referat für persön­liche Schutzausrüstung gegen chemische und biologische Einwirkungen und Messverfahren von Gasen und Dämpfen des heutigen Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) geleitet. In dieser Position war er verantwortlich für Forschung, Prüfung, Zertifi­zierung, Auditierung, Beratung und (inter)nationale Normung. Derzeit ist er als Leiter des Zentralbereichs des IFA mit inter­disziplinären Aufgaben betraut und koordiniert auch die Prüfungs- und Zertifizierungsaktivitäten des Instituts.
Technische Voraussetzungen:
Diese digitale Veranstaltung wird über die Software GoToWebinar umgesetzt. Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Zugangscode und einem individuellen Teilnahmelink, mit dem Sie sich dann unkompliziert zum Veranstaltungstermin einloggen können. Über die Website des Anbieters können Sie bei Interesse auch schon vorab die Systemanforderungen überprüfen, um mögliche Verbindungsprobleme im Vorneherein auszuschließen.

Partner:

Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Als Nettopreise angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Es kann wegen Rundungsungenauigkeiten zu Abweichungen um wenige Cent kommen.
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