Das Erneuerbare-Energien-Gesetz in neuer Version: Zum 1. Januar 2021 soll das EEG grundlegend geändert werden. Die Bundesregierung will mit teilweise umfangreichen Änderungen unter anderem das Klimaschutzprogramm 2030 umsetzen, die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien erhalten, die Netz- und Marktintegration stärken und einen Rechtsrahmen für EEG-Anlagen schaffen, die aus der regulären 20-jährigen Förderzeit „herausfallen“.
Das Seminar zeigt die wesentlichen geplanten Änderungen auf. Es widmet sich angesichts der sehr komplexen Materie sowohl den generellen Modifikationen als auch einzelnen Sparten wie Mieterstrom oder Windenergie an Land.
Zielgruppe: Rechtsanwälte allgemein, Anwälte mit dem Arbeitsschwerpunkt Energierecht, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Wirtschaftsprüfer, Verbandsvertreter, Planungsbüros