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Öffent­liche Unternehmen agieren an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft: Sie werden in einer privatrecht­lichen Form wie eine Firma geführt, sind jedoch in öffent­lichem Besitz und unterliegen damit Erwartungen an das Gemeinwohl, die sonst nur an Behörden gestellt werden. Diese Anbindung sowohl an Politik wie auch an die Wirtschaft kann eine Chance sein, birgt aber auch Risiken – beispielsweise im Kontext der politischen Einflussnahme.
Guilherme Siqueira de Carvalho, Mitarbeiter der Stadtverwaltung São Paulo im Bereich Antikorruption, hat sich während seines Bundeskanzlerstipendiums bei Transparency Deutschland mit diesem Thema befasst. Er wollte wissen, wie die deutschen öffent­lichen Unternehmen mit diesen Herausforderungen umgehen und welche hiesigen Ideen und Anregungen auch für Brasilien verwertbar sein könnten.
Die sehr unterschied­lichen Antworten auf die Fragen nach Integrität und Korruptionsprävention sowie die weiteren Ergebnisse seiner Untersuchung wollen wir auch den deutschen Expertinnen und Experten vorstellen und gemeinsam diskutieren.

Inhalte:

  • Wie gehen die Kommunen mit den besonderen Chancen und Risiken um?
  • Gibt es bestimmte Instrumente, die sich hinsichtlich der Korruptionsprävention besonders hervorgetan haben?
  • Was würde die Antikorruptionsarbeit der kommunalen Unternehmen sinnvoll unterstützen?

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17:45 | Begrüßung
Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende, Transparency Deutschland
18.00 Uhr | 3 Thesen zur Korruptionsprävention in kommunalen Unternehmen
Guilherme Siqueira de Carvalho, Stadtverwaltung São Paulo und Bundeskanzlerstipendiat
18.30 Uhr | Paneldiskussion
Moderation: Uwe Proll, Chefredakteur, Behörden Spiegel
Karolina Kumarasingham, LL.M., Compliance Beauftragte, Stadtwerke Potsdam
Dr. Gisela Rüß, Vorstandsmitglied, Transparency Deutschland
Kerstin Euhus, Chief Compliance Officer, Berliner Wasserbetriebe
Prof. Dr. Jörg Steinbach, Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg (angefragt)
19.30 Uhr | Empfang
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung. Im Falle neuer Gefahrenlagen oder aus Compli­ance-Gründen können Sie auch danach noch kostenfrei auf andere Veranstaltungen umbuchen.
Dies ist eine 2G+ Veranstaltung (geimpft oder genesen, plus nicht länger als 24 Stunden zurückliegender negativer Schnelltest). Schnelltests stehen für den Bedarfsfall vor Ort zur Verfügung. Vom Robert-Koch-Institut empfohlene Hygienevorschriften setzen wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten optimal um.
Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
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