Lieferketten-Compliance: Einführung

Herausforderungen und Lösungen in 2022

– 1,5 Zeitstunden nach §15 FAO –
Rückblick: Webinar, Fr 13. Mai 2022
Environmental, Social and Corporate Governance (ESG) steht gegenwärtig weit oben auf der politischen und gesellschaft­lichen Agenda. Die Lieferketten-Compliance ist hierbei rechtlich am weitesten entwickelt, umfasst aber auch weiche Faktoren mit komplexen betriebswirtschaft­lichen und recht­lichen Herausforderungen. Die Belange zahlreicher Interessengruppen sind zu berücksichtigen.
Deutschland hat durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine Vorreiterrolle eingenommen und Unternehmen umfangreiche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten globalen Lieferkette auferlegt. Diese müssen ab 1.1.2023 von großen Unternehmen mit mehr als 3.000 (ab 1.1.2024: 1.000) Mitarbeitern erfüllt werden, um Bußgeld- und zivilrecht­liche Risiken zu minimieren. Aber auch kleinere Unternehmen sollten sich am LkSG orientieren: die Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit an verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln steigen, und große Unternehmen werden LkSG-Pflichten vertraglich weitergeben.
Die relevanten Auswirkungen der im März 2022 angekündigten EU-weiten Einführung und Harmonisierung von Lieferketten-Sorgfaltspflichten werden ebenfalls in den Blick genommen.

Inhalte:

  • Dieses Webinar führt Entscheidungsträger und sonstige Mitarbeiter in die Thematik ein, vermittelt einen Überblick über die gesetz­lichen Vorgaben und zeigt Handlungsbedarf in ihren Unternehmen auf. Beachten Sie auch die Vertiefung in Teil 2.
  • Anwendungsbereich des LkSG, Schutzgüter, Sorgfaltspflichten
  • Pflichtenprogramm des LkSG: Risikoanalyse, -­manage­ment und organisatorische Anforderungen, Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Zulieferern, Abhilfemaßnahmen (was ist im Ernstfall zu tun?), Beschwerdeverfahren, Dokumentation und Berichterstattung
  • Risiken: Behörd­liche Befugnisse und Bußgelder, Ausschluss von Vergabeverfahren, Ansprüche durch NGOs
  • Der Weg zur LkSG-Compliance
  • Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer/innen, Führungskräfte entlang der Lieferketten, Menschenrechts-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Beauftragte, Unternehmensjuristen

Ihre Referenten:

Patrick Späth, LL.M., Rechtsanwalt, Morrison & Foerster LLP, berät seit mehr als 15 Jahren zu Compliance- und Corporate Governance-Themen sowie Environmental, Social and Corporate Governance („ESG“). Thematische Schwerpunkte sind der Aufbau von Compliance Management Systemen sowie deren Adaption an neue Risiken. Hierzu zählen beispielsweise das Supply-Chain-Risikomanagement, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die Prävention und Aufklärung wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen (u.a. Bestechung, Betrug, Korruption, Untreue, US FCPA), Wirtschaftssanktionen sowie steuerrechtliche und umweltrechtliche Anforderungen.
Dr. Felix Werner, Rechtsanwalt, Morrison & Foerster LLP, berät Mandanten bei der Einhaltung rechtlicher Vorschriften, interner Untersuchungen (auch im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen) und der Corporate Governance. Zudem unterstützt er Mandanten bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die aus der Nichteinhaltung von Vorschriften resultieren und deren Deckung durch D&O Versicherungen. Dies umfasst die Beratung zu Corporate Social Responsibility, zu Environmental, Social and Corporate Governance und zur Lieferkettengesetzgebung.
Technische Voraussetzungen:
Diese digitale Veranstaltung wird über die Software Zoom umgesetzt. Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie von uns einen individuellen Teilnahmelink, mit dem Sie sich unkompliziert für die Plattform anmelden können.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung.

Partner:

Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Als Nettopreise angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Es kann wegen Rundungsungenauigkeiten zu Abweichungen um wenige Cent kommen.
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