Environmental, Social and Corporate Governance (ESG) steht gegenwärtig weit oben auf der politischen und gesellschaftlichen Agenda. Die Lieferketten-Compliance ist hierbei rechtlich am weitesten entwickelt, umfasst aber auch weiche Faktoren mit komplexen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen. Die Belange zahlreicher Interessengruppen sind zu berücksichtigen.
Deutschland hat durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine Vorreiterrolle eingenommen und Unternehmen umfangreiche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten globalen Lieferkette auferlegt. Diese müssen ab 1.1.2023 von großen Unternehmen mit mehr als 3.000 (ab 1.1.2024: 1.000) Mitarbeitern erfüllt werden, um Bußgeld- und zivilrechtliche Risiken zu minimieren. Aber auch kleinere Unternehmen sollten sich am LkSG orientieren: die Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit an verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln steigen, und große Unternehmen werden LkSG-Pflichten vertraglich weitergeben.
Die relevanten Auswirkungen der im März 2022 angekündigten EU-weiten Einführung und Harmonisierung von Lieferketten-Sorgfaltspflichten werden ebenfalls in den Blick genommen.