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1,5 Zeitstunden nach §15 FAO –
(Die Anerkennung obliegt Ihrer zuständigen Kammer.)
Webinar, 16. April 2021, 13:30-15 Uhr
In vielen Unternehmen erweist sich seit Monaten, dass Homeoffice und mobiles Arbeiten ordnungsgemäße Arbeitsabläufe garantieren. So könnten diese Formen der Arbeit Zukunft haben – auch unabhängig davon, dass Unternehmen sie in der Corona-Pandemie notgedrungen als adäquates Mittel der Arbeitsorganisation einsetzen.
Unser Webinar vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das erforderliche Wissen, um Homeoffice und mobiles Arbeiten korrekt zu handhaben und insbesondere in der aktuellen Situation die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Sie gewinnen insgesamt an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz und können im Ergebnis anhand eines Leitfadens Einzelmaßnahmen auch perspektivisch rechtssicher einordnen, bewerten und umsetzen.
Jean-Martin Jünger, Rechtsanwalt bei Wissman Law und Kollegen in Mannheim. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, wo er Arbeitgebern, Betriebsräten sowie Arbeitnehmern als Rechtsberater zur Verfügung steht. Seit 2004 ist er Lehrbeauftragter für das Fach Arbeitsrecht im Studiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Hochschule Heidelberg sowie DHBW Mannheim. Er hat mehrjährige Erfahrung als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und ist Moderator und Ambassador der Gruppe „Arbeitsrecht“ (19.000 Mitglieder) im Netzwerk XING sowie Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen.
Technische Voraussetzungen: Diese digitale Veranstaltung wird über die Software Zoom umgesetzt. Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie von uns einen individuellen Teilnahmelink, mit dem Sie sich unkompliziert für die Plattform anmelden können.
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Sprechen Sie uns gerne an:
Frau Irina Gross (030) 25 00 85 - 853
Frau Dr. Katrin Schütz (030) 25 00 85 - 856
Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
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