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Das Seminar zeigt die Probleme des materiellen Steuerstrafrechts und Steuerordnungswidrigkeitenrechts aus der Sicht des Unternehmens auf. Dabei wird die Strafbarkeit für die Unternehmensleitung als auch die Verbandsgeldbuße für das Unternehmen erläutert. Das Seminar schließt die Darstellung der Vermeidung der Strafbarkeit durch eine Selbstanzeige bzw. durch eine Berichtigungserklärung ein. Daneben wird das Risiko der Haftung für Steuerschulden des Unternehmens aufgezeigt.

Programm:

ab 9:00
Registrierung
10:00
Begrüßung
10:15

Überblick zum materiellen Steuerstrafrecht (I)

  • Die Strafbarkeit der Geschäftsleitung und die Verbandsgeldbuße für das Unternehmen
11:30
Kaffeepause
11:45

Überblick zum materiellen Steuerstrafrecht (II)

13:00
Mittagspause
14:00

Selbstanzeige und Berichtigungserklärung aus der Sicht des Unternehmens

15:15
Kaffeepause
15:30

Haftung der Geschäftsleitung für Steuerschulden

16:30

Zusammenfassung und Diskussion

16:45
Ende der Veranstaltung

Referenten:

Rechtsanwalt Jürgen R. Müller ist Steuerstrafverteidiger und blickt als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht auf langjährige Erfahrungen im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht zurück. Er berät Unternehmen u.a. bei der Implementierung und der Weiterentwicklung von Tax CMS und begleitet vielseitige unternehmensinterne und behördliche Ermittlungen.
Rechtsanwalt Christian Fischer, berät Unternehmen als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht im Steuerstrafverfahren, verteidigt deren Organe in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung. Auch steht er Unternehmen zur Seite, wenn es um Verbandsgeldbußen geht. Er ist gemeinsam mit Jürgen R. Müller Autor des Buches Tax Compliance, das im Erich Schmidt Verlag erschienen ist.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung. Im Falle neuer Gefahrenlagen oder aus Compli­ance-Gründen können Sie auch danach noch kostenfrei auf andere Veranstaltungen umbuchen.
Dies ist eine 2G+ Veranstaltung (geimpft oder genesen, plus nicht länger als 24 Stunden zurückliegender negativer Schnelltest). Schnelltests stehen für den Bedarfsfall vor Ort zur Verfügung. Vom Robert-Koch-Institut empfohlene Hygienevorschriften setzen wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten optimal um.

Medienpartner:

Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
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