Influencer in der Steuerwelt

Best Practices aus Finanzverwaltung und Steuerberatung

– 4 Zeitstunden nach §15 FAO –
Rückblick: Webinar, Di 27. Februar 2024
= Diese Veranstaltung findet alternativ auch am Di 10. September 2024 statt.
Influencer sind in aller Munde. Durch ihr Auftreten in den sozialen Netzwerken genießen sie das Vertrauen ihrer Follower. Für Werbende sind Influencer daher attraktiv als Medium, um Dienstleistungen und Produkte zu bewerben. Influencer sind aber auch in der Position und Lage, ihre eigenen Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen.
Mit den Tätigkeiten von Influencern gehen positive oder negative Einkünfte einher. Es ist daher folgerichtig, sich mit den mög­lichen steuer­lichen Auswirkungen auseinanderzusetzen.
Den nachfolgenden Fragen sowie weiteren Exkursen, wie Kidfluencern, internationalen Aspekten und NFTs, widmet sich dieses Seminar.
  • Wann beginnt die ertragsteuer­liche oder umsatzsteuer­liche Steuerpflicht von Influencern?
  • Welche Einnahmequellen sind wie steuerlich zu subsumieren?
  • Worauf müssen Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten, achten?
  • Welche Aufzeichnungspflichten bestehen für beide Seiten?
  • Welche Möglichkeiten der Sachverhaltsermittlung und des Datenzugriffs bestehen für die Betriebsprüfung?
  • Zielgruppen: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater, Leiter und leitende Mitarbeiter der Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Medienberater von Influencern, Influencer-Agenturen

Referenten:

Gregor Danielmeyer, Dipl. Finanzwirt (FH), hat sich als Betriebsprüfer auf die Prüfung bargeldintensiver Branchen und die Vorsystemprüfung spezialisiert. Aktuell ist er u.a. für die Prüfungstechniken der Außendienste zuständig. Darüber hinaus ist er Gastdozent an der Bundesfinanzakademie in Berlin und Brühl sowie Autor von zahlreichen Fachbeiträgen zu den Themen Prüfungstechniken, Kassenführung, GoBD und Kommunikation.
Christian Walfort, Dipl.-Finanzwirt (FH), Ass. jur., ist stellvertretender Leiter eines Finanzamtes und verantwortet dort u.a. das Hauptsachgebiet für die Besteuerung von Körperschaften und Personengesellschaften. Er trat 2012 in den höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW ein und war unter anderem als Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie als Referent für Außenprüfung bei der Oberfinanzdirektion NRW tätig. Herr Walfort ist zudem ordentlicher Prüfer eines Prüfungsausschusses für die Steuerberaterprüfung in NRW sowie Gastdozent an der Bundesfinanzakademie.
Technische Voraussetzungen:
Diese digitale Veranstaltung wird über die Software Zoom umgesetzt. Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie von uns einen individuellen Teilnahmelink, mit dem Sie sich unkompliziert für die Plattform anmelden können.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung.
Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Als Nettopreise angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Es kann wegen Rundungsungenauigkeiten zu Abweichungen um wenige Cent kommen.
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