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Welche Sorgfaltspflichten sind zu beachten?

Mandantenwünsche sind nicht immer auf ein steuerehr­liches Beratungsverhältnis gerichtet. Überschreitet ein Steuerberater im Rahmen einer Gestaltungsberatung allerdings Grenzen der Rechtmäßigkeit, setzt er sich zunehmend auch selbst der Gefahr einer Strafverfolgung aus.
Das Seminar zeigt die Sorgfaltspflichten und damit verbundene Gefahren und berufsrecht­liche Folgen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf.
Das Seminar schließt die Darstellung der zu kommunizierenden Entdeckungsrisiken und Vermeidung durch eine Selbstanzeige ein, z.B. in Folge einer Betriebsprüfung. Daneben werden Verhaltensempfehlungen für den Fall der Durchsuchung und Beschlagnahme aufgezeigt.

Programm:

9:00
Registrierung
10:00
Begrüßung und Einführung
10:15

Strafrechtliche und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit

  • Jürgen R. Müller
11:30
Kaffeepause
11:45

Entdeckungsrisiken – Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung

  • Jürgen R. Müller
13:00
Mittagspause
14:00

Steuerberatung und Selbstanzeige

  • Christian Fischer
15:15
Kaffeepause
15:30

Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchung und Beschlagnahme

  • Jürgen R. Müller
16:30
Zusammenfassung und Diskussion
16:45
Ende der Veranstaltung

Referenten:

Rechtsanwalt Jürgen R. Müller ist Steuerstrafverteidiger und blickt als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht auf langjährige Erfahrungen im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht zurück. Er berät Unternehmen u.a. bei der Implementierung und der Weiterentwicklung von Tax CMS und begleitet vielseitige unternehmensinterne und behördliche Ermittlungen.
Rechtsanwalt Christian Fischer, berät Unternehmen als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht im Steuerstrafverfahren, verteidigt deren Organe in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung. Auch steht er Unternehmen zur Seite, wenn es um Verbandsgeldbußen geht. Er ist gemeinsam mit Jürgen R. Müller Autor des Buches Tax Compliance, das im Erich Schmidt Verlag erschienen ist.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung. Im Falle neuer Gefahrenlagen oder aus Compli­ance-Gründen können Sie auch danach noch kostenfrei auf andere Veranstaltungen umbuchen.
Dies ist eine 2G+ Veranstaltung (geimpft oder genesen, plus nicht länger als 24 Stunden zurückliegender negativer Schnelltest). Schnelltests stehen für den Bedarfsfall vor Ort zur Verfügung. Vom Robert-Koch-Institut empfohlene Hygienevorschriften setzen wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten optimal um.

Medienpartner:

Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Als Nettopreise angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Es kann wegen Rundungsungenauigkeiten zu Abweichungen um wenige Cent kommen.
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