Die EU-Kommission arbeitet bereits seit 2016 an einer Mehrwertsteuer-Reform für eine gemeinsame europäische Lösung. Nach langem Warten gibt es nun vier Ansätze, die sogenannten „Quick Fixes“, die bereits ab Januar 2020 gelten. Daher gilt es, diese noch im laufenden Kalenderjahr in deutsches Recht zu implementieren.
Zudem gab es mit dem als „Jahressteuergesetz 2018“ bekannten „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wichtige Änderungen. Dabei besonders zu nennen ist die Einführung der MwSt-Haftung für Online-Marktplätze.
Das komplexe Thema Reihengeschäfte beschäftigt die Umsatzsteuer-Abteilungen weiterhin. Bei komplizierten Geschäfts- und Lieferwegen ist es selbst für Experten oft schwierig, die richtigen Steuersätze anzuwenden. Lernen Sie den richtigen Umgang anhand eines Best-Practice-Beispiels direkt aus erster Hand.